Whatnot – Steuerleitfaden – Österreich Whatnot – Steuerleitfaden – Österreich

Whatnot – Steuerleitfaden – Österreich

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Dieser Leitfaden wurde von einer unabhängigen Anwaltskanzlei erstellt Jede Situation ist einzigartig – ob es um Käufer*innen und Verkäufer*innen oder ihre jeweiligen steuerlichen Umstände geht. Die unten genannten Informationen sind nicht als Steuerberatung zu verstehen, sondern als allgemeine Übersicht über die einschlägigen Steuervorschriften. Whatnot bietet keine Steuerberatung für individuelle Situationen an. Wir empfehlen dir daher dringend, dich für eine maßgeschneiderte Beratung an eine*n professionelle*n Steuerberater*in zu wenden.

Januar 2026

 

ÖSTERREICH – STEUERLICHE ÜBERLEGUNGEN FÜR WHATNOT-VERKÄUFER*INNEN MIT WOHNSITZ IN ÖSTERREICH

Hallo! Wenn du ein*e Verkäufer*in mit Sitz in Österreich bist und Artikel über Whatnot verkaufen möchtest, sollten wir auch einmal über die Steuern sprechen. 

Denn wenn es um Steuern geht, kann die Sache knifflig werden. Deshalb solltest du über deine steuerlichen Pflichten auf dem Laufenden bleiben und dabei stets die Vorschriften einhalten. Die rechtzeitige Vorbereitung, Einreichung und Zahlung von Steuern liegt gemäß den Nutzungsbedingungen von Whatnot in deiner Verantwortung.

Als österreichische*r Verkäufer*in solltest du über die für dich geltenden Steuern im Bilde sein, wie zum Beispiel:

Nur zur Info: In diesem Leitfaden geht es um die Einkommen- und Mehrwertsteuer für österreichische Verkäufer*innen. Wenn du von außerhalb Österreichs an österreichische Verbraucher*innen verkaufst, sieht die Sache anders aus. 

Die Informationen in diesem Leitfaden erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keinesfalls eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wenn du dir nicht sicher bist, welche Steuervorschriften in deinem Land gelten, solltest du dich bei deinen Steuerbehörden erkundigen oder dich für eine maßgeschneiderte Beratung an eine*n professionelle*n Steuerberater*in wenden. Whatnot kann dir bei Fragen zu diesem Leitfaden nicht weiterhelfen. Dieser ist lediglich als Ausgangspunkt gedacht.

Bitte beachte, dass wir diese Informationen nicht fortlaufend aktualisieren. Daher solltest du am besten selbst überprüfen, ob es in letzter Zeit Änderungen bei den Gesetzen und Verfahren gegeben hat.

Nach den DAC7-Regeln der EU ist Whatnot möglicherweise verpflichtet, deine über die Plattform erzielten Einnahmen an die Steuerbehörden zu melden. Sollte es zu Abweichungen zwischen den Angaben von Whatnot und deinen eigenen Angaben kommen, können die Behörden dich möglicherweise zu deinen Einnahmen befragen. Mehr dazu findest du hier.

MEHRWERTSTEUER

Die Mehrwertsteuer („MwSt.’’) kann knifflig sein. Daher solltest du sicherstellen, dass du die Vorschriften verstehst, die für deine spezielle Situation gelten.

Beim Verkauf und Versand von Waren variieren die Mehrwertsteuervorschriften je nach Bestimmungsort:

  • Österreichische Käufer*innen: Es gelten die österreichischen Mehrwertsteuervorschriften. 
  • EU-Käufer*innen (außerhalb von Österreich): Normalerweise finden die Mehrwertsteuervorschriften des Landes Anwendung, indem die oder der Käufer*in ansässig ist, wenn du jährlich Waren im Wert von mehr als 10.000 EUR an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern verkaufst. Wenn du Waren grenzüberschreitend an Unternehmen verkaufst, können für deine Lieferungen Mehrwertsteuerbefreiungen gelten.
  • Nicht-EU-Käufer*innen: Für Verkäufe an Verbraucher*innen und Unternehmen mit Exporten aus der EU kann man in Österreich in der Regel Mehrwertsteuerbefreiungen erhalten. Darüber hinaus können für dich die Mehrwertsteuervorschriften im Land der oder des Kund*in gelten.

Im Folgenden findest du weitere Informationen zu diesen Kategorien.

VERKAUF AN ÖSTERREICHISCHE KÄUFER*INNEN

Wenn du regelmäßig Waren oder Dienstleistungen in Österreich anbietest (nicht nur einmalig) – ob über Whatnot, andere Plattformen oder außerhalb einer digitalen Plattform – musst du dich möglicherweise für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, deinen Käufer*innen die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und diese dann an die österreichischen Steuerbehörden abführen.

Wenn du also Artikel auf der Whatnot-Plattform verkaufst, musst du möglicherweise die österreichische Mehrwertsteuer in den Artikelpreis einbeziehen und diesen Mehrwertsteuerbetrag an die österreichischen Steuerbehörden zahlen. Als Verkäufer*in solltest du klären, ob du österreichische Mehrwertsteuer auf deine Verkäufe erheben musst. 

Muss ich österreichischen Käufer*innen Mehrwertsteuer berechnen, wenn ich Artikel auf Whatnot verkaufe?

Wenn du regelmäßig Waren über Whatnot verkaufst, um Einnahmen zu erzielen, musst du dich für die Mehrwertsteuer registrieren und deinen Käufer*innen die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

Wenn du jedoch ein Kleinunternehmen bist, musst du keine Mehrwertsteuer berechnen. Die Regelung ist optional. Du giltst unter den folgenden Umständen als Kleinunternehmen mit Sitz in Österreich:

  • Deine Umsätze lagen im Vorjahr unter 55.000 EUR (einschließlich aller Verkäufe, die auf anderen Plattformen oder außerhalb einer Plattform getätigt wurden).
  • Du gehst nicht davon aus, dass deine Umsätze im laufenden Jahr 55.000 EUR übersteigen werden (einschließlich aller Verkäufe, die auf anderen Plattformen oder außerhalb einer Plattform getätigt wurden).

Der Schwellenwert von 55.000 EUR beinhaltet bereits eine „angenommene“ Mehrwertsteuer. Ab dem 1. Januar 2025 musst du deinen Umsatz so berechnen, als ob Mehrwertsteuer erhoben worden wäre, auch wenn das tatsächlich nicht der Fall ist. Diese „fiktive Mehrwertsteuer“ sollte bei der Feststellung, ob du den Schwellenwert überschreitest, nicht ausgeschlossen werden, was zuvor bis zum 31. Dezember 2024 zulässig war.

Achte darauf, bei der Berechnung dieser Schwellenwerte auch Verkäufe einzubeziehen, die außerhalb der Whatnot Plattform getätigt wurden!

Wenn du ein Kleinunternehmen bist, solltest du Folgendes nicht tun:

  • Deinen Käufer*innen Mehrwertsteuer berechnen
  • Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für deine Käufer*innen ausstellen
  • Monatlich Mehrwertsteuererklärungen einreichen (du musst eine jährliche Mehrwertsteuererklärung einreichen)
  • Die dir in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer abziehen

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Als Kleinunternehmen kannst du dich für die Regelbesteuerung entscheiden, was bedeutet, dass du wie ein normales Unternehmen Rechnungen ausstellst und Mehrwertsteuer zahlst. Das ist freiwillig und nur möglich, wenn du das Formular U12 zum Verzicht auf die Steuerbefreiung rechtzeitig bei den österreichischen Steuerbehörden einreichst. Der Vorteil dabei wäre, dass du die Mehrwertsteuer aus den dir ausgestellten Rechnungen zurückerstattet bekommen könntest (als Vorsteuer). Um weitere Informationen zu erhalten, empfehlen wir dir, Rücksprache mit deiner oder deinem Steuerberater*in zu halten.

Muss ich für Giveaways, die ich an Kund*innen versende, Mehrwertsteuer abführen?

Wenn du Produkte kostenlos verschenkst, kann trotzdem Mehrwertsteuer anfallen, da solche Giveaways als steuerpflichtiger Verkauf gewertet werden. Bestimmte Giveaways können jedoch als Ausnahme betrachtet werden, beispielsweise wenn es sich um Muster oder Geschenke von geringem Wert handelt. Als Geschenk von geringem Wert gilt ein Geschenk mit einem Wert von höchstens 40 EUR (ohne Mehrwertsteuer). 

Wenn dein Giveaway unter eine dieser Ausnahmeregelungen fällt, musst du keine Mehrwertsteuer auf dein Giveaway zahlen. Wenn keine Ausnahme zutrifft, wird die Mehrwertsteuer auf der Grundlage des Warenwerts fällig. Da die korrekte Behandlung der Mehrwertsteuer von den spezifischen Umständen abhängt, empfehlen wir dir, dich an deine*n Steuerberater*in zu wenden, um zu klären, wie diese Vorschriften in deinem Fall anzuwenden sind.

Sollte ich die Mehrwertsteuer auf die von Whatnot erhobenen Gebühren berücksichtigen?

Wenn du in Österreich mehrwertsteuerpflichtig bist, solltest du deine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über den hier beschriebenen Ablauf zu deinem Whatnot-Konto hinzufügen. In diesem Fall erhebt Whatnot keine Mehrwertsteuer auf die dir in Rechnung gestellten Gebühren. Stattdessen musst du die Mehrwertsteuer auf diese Gebühren über das sogenannte „Reverse-Charge“-Verfahren in deiner österreichischen Mehrwertsteuererklärung abrechnen. 

Diese „Reverse Charge“ bzw. „Umkehr der Steuerschuld“ bedeutet, dass du die österreichische Mehrwertsteuer auf die Gebühren, die Whatnot dir in Rechnung stellt, in deiner österreichischen Mehrwertsteuererklärung selbst angeben musst, sowohl in deiner jährlichen Mehrwerterklärung als auch in deiner vorläufigen – monatlichen oder vierteljährlichen – Mehrwertsteuererklärung. 

Keine Sorge: Normalerweise musst du keine Mehrwertsteuer zahlen, weil die Mehrwertsteuer, die du auf die von uns berechneten Gebühren (Vorsteuer) aufschlägst, von dir in derselben Mehrwertsteuererklärung abgezogen werden kann. Somit wird die von dir auf die Gebühren von Whatnot erklärte Mehrwertsteuer aufgehoben. Darüber hinaus kannst du die von dir entrichtete Vorsteuer von der Mehrwertsteuer, die du auf deine Umsätze aufschlägst (Ausgangssteuer), abziehen. Das gilt, solange du keine mehrwertsteuerbefreiten Waren verkaufst (was wahrscheinlich nicht der Fall ist). Wenn du bestimmte steuerbefreite Waren verkaufst, kann es sein, dass die Mehrwertsteuer, die du für die Gebühren von Whatnot ausweist, nicht in vollem Umfang erstattungsfähig ist. Die Sache sieht anders aus, wenn du als Kleinunternehmen giltst und keine Mehrwertsteuer berechnest (siehe oben). In diesem Fall kannst du auch keine Vorsteuer abziehen – weder von den Gebühren von Whatnot, die der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft unterliegen, noch von anderen, die dir direkt eine Rechnung ausstellen.

Du solltest Rücksprache mit deiner oder deinem Steuerberater*in vor Ort halten, um zu klären, ob du die Mehrwertsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens vollständig abziehen kannst.

Ich bin mehrwertsteuerpflichtig. Wie berechne ich die Mehrwertsteuer, die ich von österreichischen Käufer*innen erheben muss?

Die Mehrwertsteuersätze in Österreich bleiben nicht immer gleich. Verschiedene Waren und Dienstleistungen unterliegen unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen, die sich gelegentlich ändern können. Wenn du deinen Käufer*innen Mehrwertsteuer in Rechnung stellen musst, solltest du ab und zu beim Finanzamt Österreichs nachfragen, ob du den richtigen Betrag berechnest.

In Österreich beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz für den Verkauf von Produkten derzeit 20 %, jedoch wird auf einige Artikel, wie zum Beispiel die meisten Lebensmittel sowie (Comic-)Bücher und Zeitungen, ein niedrigerer Satz von 10 % erhoben. Welche Vorschriften und Sätze für ein Produkt gelten, hängt wirklich davon ab, um welche Art von Produkt es sich handelt.

Es gibt auch spezielle Regelungen für Personen, die Gebrauchtwaren verkaufen, sowie für Kleinunternehmen. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, wie du die Mehrwertsteuer für deinen Shop einfacher im Blick behalten kannst. Sieh dir dafür die unten aufgeführten Alternativen an. Du kannst dich auch an deine*n Steuerberater*in wenden, um diese Sonderregelungen zu besprechen, wenn du denkst, dass sie für dich geeignet sein könnten.

Wenn du Nutzer*innen auf der Whatnot-Plattform kostenlos Waren zur Verfügung stellst (beispielsweise als Giveaway), musst du möglicherweise in deiner Mehrwertsteuererklärung die Mehrwertsteuer auf den Preis angeben, den du für den Kauf dieses Produkts gezahlt hast, oder den Standardpreis für dieses Produkt. 

Ich bin mehrwertsteuerpflichtig. Wie erhebe ich Mehrwertsteuer von österreichischen Käufer*innen?

Wenn du für die österreichische Mehrwertsteuer registriert bist, musst du die Mehrwertsteuer von österreichischen Käufer*innen einziehen. Anschließend musst du diese Mehrwertsteuer in deiner Mehrwertsteuererklärung an die Regierung melden und zahlen (abführen), in der Regel jeden Monat oder jedes Quartal, abhängig von deinem Gesamtumsatz. Wenn du im vergangenen Jahr weniger als 100.000 EUR umgesetzt hast, kann das mitunter auch jedes Quartal erfolgen.

Wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist, muss der angegebene Preis die Mehrwertsteuer bereits enthalten. Stell dir das wie den Endpreis vor, bei dem schon alles eingerechnet ist. Manchmal sind dazu auch Unterlagen erforderlich, wie Belege oder Rechnungen, auf denen alle Mehrwertsteuerangaben detailliert aufgeführt sind. Normalerweise musst du nur dann eine formelle Mehrwertsteuerrechnung ausstellen, wenn ein Unternehmen bei dir kauft, nicht jedoch Privatpersonen. Für Privatpersonen sind der Lieferschein und der Beleg von Whatnot in der Regel ausreichend.

Wenn du eine Rechnung ausstellst, musst du gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestimmte Angaben auf der Rechnung machen. Dazu gehören beispielsweise die vollständige Daten von dir und deinen Kund*innen, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und das Datum. Vergessen solltest du außerdem nicht, die Mehrwertsteuersätze und -beträge anzugeben. Wenn das kompliziert klingt, keine Sorge. Frag einfach eine*n Expert*in vor Ort, um sicherzugehen, dass du auf dem richtigen Weg bist.

In Österreich musst du deine Mehrwertsteuererklärungen elektronisch einreichen – je nach Art deines Unternehmens monatlich oder vierteljährlich, gefolgt von einer zusammenfassenden Erklärung für das gesamte Jahr. Und ja, du musst alles online über die offiziellen Formulare der Regierung erledigen.

Normalerweise hast du bis zum 15. des übernächsten Monats Zeit, deine Mehrwertsteuererklärung abzugeben. Wenn du also monatliche Mehrwertsteuererklärungen einreichen musst, ist deine Erklärung für Januar bis zum 15. März fällig. Fällt der Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, erhältst du eine Nachfrist bis zum nächsten Werktag. Die Mehrwertsteuer muss hingegen am selben Tag entrichtet werden. 

Die jährliche Mehrwertsteuererklärung muss bis zum 30. April des Folgejahres abgegeben werden. Wenn du die Mehrwertsteuererklärung elektronisch einreichst, wozu du verpflichtet bist, hast du bis zum 30. Juni des folgenden Jahres Zeit. In manchen Fällen ist es möglich, eine einmalige Verlängerung zu erhalten. In besonderen Situationen, wie beispielsweise nach der Covid-Pandemie, gewährt die Regierung unter Umständen allen Steuerpflichtigen einige zusätzliche Monate. Wenn du eine*n professionelle*n Steuerberater*in mit der Erstellung deiner jährlichen Mehrwertsteuererklärung beauftragst, kann sich die Frist um weitere Monate und sogar bis ins nächste Jahr verschieben. 

Möglichkeit zur Nutzung der Margenregelung

Die Margenregelung stellt eine spezielle Methode zur Zahlung der Mehrwertsteuer in Österreich für Wiederverkäufer*innen dar. Im Grunde zahlst du nur die Mehrwertsteuer auf den Gewinn, den du beim Verkauf erzielst, nicht auf den gesamten Preis. Aber die Sache hat einen Haken: Du kannst diese Regelung nur nutzen, wenn du als Wiederverkäufer*in bestimmte gebrauchte Waren erwirbst und verkaufst, beispielsweise von Privatpersonen oder kleinen Unternehmen, die keine Mehrwertsteuer erheben. Du kaufst also Waren ohne Mehrwertsteuer und verkaufst sie anschließend mit Mehrwertsteuer, die dann auf deinen Gewinn und nicht auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird. Somit zahlst du Mehrwertsteuer auf die Differenz zwischen dem Einkaufpreis und dem Verkaufspreis des Artikels.

Wichtig: Dieses System funktioniert nicht, wenn du etwas kaufst, für das bereits Mehrwertsteuer berechnet wurde.

Diese Regelung kann auch auf den Verkauf von Kunstwerken angewendet werden. Mit der Margenregelung kannst du aber normalerweise keine Mehrwertsteuer zurückfordern, die du für gekaufte Waren gezahlt hast (und dein*e Kund*in auch nicht). Du bist nicht sicher, ob das auf dich zutrifft? Am besten lässt du dich von einer oder einem Expert*in vor Ort beraten, ob die Margenregelung für dein Unternehmen sinnvoll ist.

VERKAUF AN KUND*INNEN AUSSERHALB ÖSTERREICHS

Welche Mehrwertsteuervorschriften gelten, wenn ich an Kund*innen in der Europäischen Union verkaufe, bei denen meine Umsätze an diese Kund*innen nicht mehr als 10.000 EUR jährlich betragen?

Wenn du Waren an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern (mit Ausnahme von Österreich) verkaufst und deine Gesamtumsätze dort unter 10.000 EUR pro Jahr (vor Mehrwertsteuer) liegen, dann kannst du Verkäufe genauso behandeln wie Verkäufe an österreichische Kund*innen. 

Wenn beispielsweise deine Gesamtumsätze mit allen Kund*innen in der EU wie folgt aussehen:

Umsatz mit Kund*innen in den Niederlanden: 3.000 EUR pro Jahr

Umsatz mit Kund*innen in Belgien: 2.000 EUR pro Jahr

In diesem Fall überschreitest du den Grenzwert von 10.000 EUR nicht und die österreichischen Mehrwertsteuervorschriften gelten für deine Verkäufe.

Wichtig! Bei diesem Grenzwert von 10.000 EUR werden alle deine Verkäufe auf verschiedenen Plattformen wie Whatnot und anderen berücksichtigt.

Für diese Verkäufe unterhalb der Grenze musst du die österreichische Mehrwertsteuer berechnen und das Geld mit deiner regulären Mehrwertsteuererklärung an die österreichischen Steuerbehörden abführen.

Welche Mehrwertsteuervorschriften gelten, wenn ich an Kund*innen in der Europäischen Union verkaufe und mein Jahresumsatz mit diesen Kund*innen 10.000 EUR übersteigt?

Wenn du pro Jahr Waren im Gesamtwert von mehr als 10.000 EUR an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern (außer Österreich) verkaufst, wird die Sache mit der Mehrwertsteuer etwas komplizierter. Für diese Verkäufe musst du die Mehrwertsteuer gemäß den Mehrwertsteuervorschriften berechnen, die im Land der oder des Kund*in gelten, nicht nach deinen eigenen österreichischen Vorschriften. Der Mehrwertsteuersatz kann also je nach Wohnort unterschiedlich sein. Das bedeutet auch, dass du für die Zahlung der Mehrwertsteuer in diesen anderen Ländern verantwortlich bist.

Wenn beispielsweise deine Gesamtumsätze mit Kund*innen in der EU wie folgt aussehen:

Umsatz mit Kund*innen in den Niederlanden: 8.000 EUR pro Jahr

Umsatz mit Kund*innen in Belgien: 5.000 EUR pro Jahr

In diesem Fall überschreitest du den Grenzwert von 10.000 EUR und die Mehrwertsteuervorschriften, die im Land der oder des Kund*in Anwendung finden, gelten für deine Verkäufe.

Bei Verkäufen über 10.000 EUR an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern musst du die Mehrwertsteuer nicht in deiner österreichischen Steuererklärung angeben. Im Allgemeinen müsstest du dich auch in jedem Land registrieren, in das du verkaufst. Das wäre natürlich mit einem hohen Aufwand verbunden. Stattdessen gibt es hierfür ein System namens One-Stop-Shop (OSS). Damit kannst du die gesamte Mehrwertsteuer in einer EU-Steuererklärung zentral übermitteln, was das Ganze vereinfacht. Wenn du dich für die Teilnahme an dem Besteuerungsverfahren One-Stop-Shop registriert hast, sind Rechnungen für dich optional. Wenn du aber Rechnungen versendest, musst du sicherstellen, dass sie das richtige rechtlich vorgeschriebene Format haben.

Für weitere Informationen zur One-Stop-Shop-Mehrwertsteuererklärung klicke bitte hier.

Der One-Stop-Shop ist nicht verpflichtend. Wenn du dieses Verfahren nicht nutzt, musst du dich für die Mehrwertsteuer in den EU-Ländern registrieren, in denen du verkaufst. In diesem Fall musst du auch Mehrwertsteuerrechnungen an alle deine Kund*innen versenden. 

Beachte, dass für dich möglicherweise eine EU-weite grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen verfügbar ist. Die Regelungen erlauben es dir, auszuwählen, in welchen EU-Ländern du diese Ausnahme in Anspruch nehmen möchtest. Wenn du dich für diese EU-weite Kleinunternehmensbefreiung qualifizierst und sie anwendest, musst du in den anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen du die Befreiung anwenden möchtest, keine ausländische Mehrwertsteuer erheben oder zahlen, selbst wenn deine grenzüberschreitenden Verkäufe die Schwelle von 10.000 EUR überschreiten. Grob zusammengefasst gelten für dich als in Österreich ansässigen Verkäufer folgende Kriterien für die Inanspruchnahme dieser Ausnahme:

  • Dein Umsatz überschreitet nicht die nationale Umsatzschwelle des EU-Landes, in das du verkaufst.
  • Dein Gesamtumsatz in der EU übersteigt nicht 100.000 EUR pro Kalenderjahr.
  • Du bist nicht beim Import One Stop Shop registriert.

Da die Berechnung der oben genannten Schwellenwerte komplex sein kann, solltest du unbedingt deine*n Steuerberater*in konsultieren, um festzustellen, ob dein Unternehmen die Voraussetzungen für diese Regelung erfüllt.

Weitere Informationen über die grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen findest du auf der Website der Europäischen Kommission (Link). Dort steht auch ein Simulator zur Verfügung, mit dem du prüfen kannst, ob du für diese Regelung in Frage kommst (Link). Du kannst die EU-weite grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen über das Online-Portal der österreichischen Steuerbehörde beantragen.

Der Verkauf an Unternehmen aus Österreich in die EU ist noch einfacher zu handhaben (sowohl bis zu als auch über 10.000 EUR). Österreich gewährt in der Regel Mehrwertsteuerbefreiungen. Gewerbliche Käufer*innen sollten die Mehrwertsteuer in ihrem eigenen Land selbst melden. Vergiss nicht, die formellen Nachweise zu sammeln, die du für die Mehrwertsteuerbefreiung in Österreich benötigst (z. B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Versanddokumente und Rechnungen).

Welche Mehrwertsteuervorschriften gelten, wenn ich an Kund*innen außerhalb der Europäischen Union verkaufe?

Gute Nachrichten. Wenn du Waren an Personen außerhalb der EU verkaufst, gilt das als Export und du musst keine österreichische Mehrwertsteuer darauf erheben. Wichtiger Hinweis: Du musst diesen Verkauf dennoch in deiner österreichischen Mehrwertsteuererklärung angeben, um ihn als Export auszuweisen. Außerdem musst du die Dokumente aufbewahren, um nachweisen zu können, dass deine Waren tatsächlich aus Österreich in ein Nicht-EU-Land exportiert wurden.

EINKOMMENSTEUER

Wenn du durch den Verkauf von Waren über Whatnot Einnahmen erzielt hast, bist du möglicherweise verpflichtet, auf diese Einnahmen Einkommensteuer zu entrichten. In diesem Leitfaden erhältst du einen Überblick darüber, welche Steuern möglicherweise anfallen und wie du sie an die österreichischen Steuerbehörden zahlen kannst.

Das Steuerjahr in Österreich beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Welche Einkommensteuern gibt es?

Wenn du in Österreich durch den Verkauf von Artikeln auf einem Marktplatz Einnahmen erzielst, bist du möglicherweise verpflichtet, diese Beträge zu melden und eine Einkommensteuererklärung einzureichen. 

Das hängt davon ab, ob deine Whatnot-Verkäufe regelmäßig oder nur gelegentlich stattfinden. Der regelmäßige Verkauf mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen, wird als Geschäftstätigkeit angesehen und anders besteuert als der einmalige Verkauf deiner alten Gegenstände. Das ist in etwa damit vergleichbar, ob du einen Garagenverkauf am Wochenende veranstaltest oder einen kompletten Online-Shop betreibst.

Damit sind diejenigen unter euch zu einer Steuererklärung verpflichtet, die regelmäßig auf Whatnot verkaufen und dies zu einer regelmäßigen Tätigkeit machen. Wenn das auf dich zutrifft, könnte das von dir dabei verdiente Geld als Geschäftseinkommen betrachtet werden, was bedeutet, dass andere Steuervorschriften für dich gelten.

Das hat folgenden Grund:

  • Einen regulären Shop auf Whatnot zu betreiben und zu versuchen, Gewinne zu erzielen, ist vergleichbar mit dem Führen eines eigenen Kleinunternehmens.
  • Das unterscheidet sich vom gelegentlichen Verkauf alter Gegenstände, der nicht als Geschäftstätigkeit angesehen werden kann.

Über welche Art von Steuern sprechen wir also?

  • Einkommensteuer: Du bist verpflichtet, einen Teil deines Einkommens an den Staat abzuführen.

Du bist dir nicht sicher, ob deine Nebentätigkeit auf Whatnot als Gewerbe gilt? Dann empfehlen wir dir, eine*n Expert*in vor Ort zu konsultieren, um sicherzugehen, dass du im Hinblick auf die Steuern auf dem richtigen Weg bist.

Wenn du kein vollwertiges Online-Geschäft betreibst (d. h. nicht regelmäßig Waren kaufst und weiterverkaufst), musst du, je nachdem, was du verkaufst, möglicherweise dennoch Steuern zahlen:

  • Hast du vor Kurzem etwas mit Gewinn verkauft (innerhalb eines Jahres nach dem Kauf)? In diesem Fall musst du möglicherweise auf diesen Gewinn Einkommensteuer zahlen.
  • Du wirst nur deine Alltagsgegenstände los? Dafür wird in Österreich in der Regel keine Steuer erhoben. Dazu gehören beispielsweise Kleidung, Möbel oder dein altes Handy.
  • Du verkaufst ausgefallene Dinge wie Kunst, Antiquitäten oder Schmuck? Selbst wenn du sie jeden Tag trägst, können sie unterschiedlich besteuert werden, da ihr Wert steigen kann.

Hierbei ist wichtig zu beachten, dass Gewinne aus privaten Verkäufen von der Einkommensteuer befreit sind, wenn der Gesamtbetrag der Gewinne aus privaten Verkäufen in einem Kalenderjahr weniger als 730 EUR beträgt.

Wenn du keine*n in Österreich zugelassene*n Steuerberater*in hast, musst du dich auf der Plattform „Finanzonline“ registrieren, um darüber deine Einkommensteuererklärungen einzureichen (siehe Link). Dies ist die offizielle Plattform der österreichischen Steuerbehörden, die du kostenlos nutzen kannst.

Bis wann muss ich meine Steuererklärung einreichen?

Normalerweise musst du deine Einkommensteuererklärung in Österreich bis zum 30. April des Folgejahres einreichen. Auch hier gilt: Wenn du deine Steuererklärung elektronisch einreichst, wozu du höchstwahrscheinlich verpflichtet bist, hast du bis zum 30. Juni des folgenden Jahres Zeit. Wie bei der Mehrwertsteuererklärung kann die Frist auf das übernächste Jahr verschoben werden, wenn du eine*n österreichische*n Steuerberater*in beauftragst.

Bis wann muss ich die Steuer zahlen? 

Du wirst erst dann genau wissen, wie viel Steuern du in Österreich zahlen musst, wenn das Finanzamt deine Steuererklärung geprüft hat. Du erhältst dann eine Abrechnung (einen sogenannten Steuerbescheid) mit dem Betrag, den du schuldest. Normalerweise hast du nach Erhalt des Steuerbescheids einen Monat Zeit, um deine Steuern zu begleichen. Das Finanzamt kann dich auffordern, im Laufe des Jahres Vorauszahlungen auf der Grundlage deines Vorjahresgewinns zu leisten. Diese Vorauszahlungen sind in der Regel vierteljährlich am 15. Februar, Mai, August und November fällig.

Wie lauten die Kontaktdaten der österreichischen Steuerbehörde?

Welches Team des Finanzamts für dich zuständig ist, hängt in der Regel von deinem Standort ab (siehe Link). Wenn du beispielsweise in Salzburg wohnst, ist das Finanzamt der Stadt Salzburg für deinen Fall zuständig. Du musst dich dann also mit konkreten Fragen zu deinem Fall an diese Adresse wenden.

Wie hoch sind die österreichischen Einkommensteuersätze?

Die österreichische Einkommensteuer wird nach einem gestaffelten Steuersatz erhoben. Der genaue Steuersatz hängt von der Höhe deines gesamten zu versteuernden Einkommens ab. Dieser Steuersatz wird dann auf das gesamte „steuerpflichtige Einkommen“ angewendet. Für das Jahr 2025 gelten für alleinstehende Personen folgende Einkommensteuersätze*:

  • Einkommen zwischen 0 EUR und 13.308 EUR = 0 %
  • Einkommen zwischen 13.308 EUR und 21.617 EUR = 20 %
  • Einkommen zwischen 21.617 EUR und 35.836 EUR = 30 %
  • Einkommen zwischen 35.836 EUR und 69.166 EUR = 40 %
  • Einkommen zwischen 69.166 EUR und 103.072 EUR = 48 %
  • Einkommen über 103.072 EUR = 50 %

*Bitte beachte, dass sich diese Beträge jedes Jahr ändern. Daher solltest du sie genau im Auge behalten.

Der Grundfreibetrag ist ein „allgemeiner Freibetrag“ in Höhe von 13.308 EUR (2025), der in den Steuertabellen enthalten ist und mit einem Steuersatz von null besteuert wird. Selbst wenn dein Einkommen unter diesem Betrag liegt, musst du möglicherweise dennoch eine Steuererklärung einreichen.

SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE

Wenn du in Österreich als Freiberufler*in (nicht bei einem Unternehmen angestellt) online Waren verkaufst, beträgt die Sozialversicherungsgrenze 6.613,20 EUR pro Jahr (2025). Wenn dein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit diesen Betrag übersteigt, bist du verpflichtet, eine gewerbliche Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt für Selbstständige (SVS) abzuschließen. Die Überschreitung des Grenzwerts muss der SVS innerhalb von acht Wochen nach Erhalt des entsprechenden Einkommensteuerbescheids gemeldet werden, andernfalls kann eine Strafgebühr erhoben werden. Wir empfehlen dir, eine*n Expert*in vor Ort zu konsultieren, um sicherzugehen, dass du im Hinblick auf deine Sozialversicherungspflichten auf dem richtigen Weg bist.