Whatnot – Steuerleitfaden – Belgien Whatnot – Steuerleitfaden – Belgien

Whatnot – Steuerleitfaden – Belgien

Whatnot Support Whatnot Support

Dieser Leitfaden wurde von einer unabhängigen Anwaltskanzlei erstellt. Jede Situation ist einzigartig – ob es um Käufer*innen und Verkäufer*innen oder ihre jeweiligen steuerlichen Umstände geht. Die unten genannten Informationen sind nicht als Steuerberatung zu verstehen, sondern als allgemeine Übersicht über die einschlägigen Steuervorschriften. Whatnot bietet keine Steuerberatung für individuelle Situationen an. Wir empfehlen dir daher dringend, dich für eine maßgeschneiderte Beratung an einen professionellen Steuerberater zu wenden.
 

 Januar 2026

BELGIEN – STEUERLICHE ÜBERLEGUNGEN FÜR WHATNOT-VERKÄUFER*INNEN MIT WOHNSITZ IN BELGIEN

Hallo! Wenn du ein*e Verkäufer*in mit Sitz in Belgien bist und Artikel über Whatnot verkaufen möchtest, sollten wir auch einmal über die Steuern sprechen. 

Denn wenn es um Steuern geht, kann die Sache knifflig werden. Deshalb solltest du über deine steuerlichen Pflichten auf dem Laufenden bleiben und dabei stets die Vorschriften einhalten. Die rechtzeitige Vorbereitung, Einreichung und Zahlung von Steuern liegt gemäß den Nutzungsbedingungen von Whatnot in deiner Verantwortung. 

Als belgische*r Verkäufer*in solltest du über die für dich geltenden Steuern im Bilde sein, wie zum Beispiel:

  • Mehrwertsteuer (MwSt.)
  • Einkommensteuer

Nur zur Info: In diesem Leitfaden geht es um die Einkommen- und Mehrwertsteuer für belgische Verkäufer*innen. Wenn du außerhalb Belgiens an belgische Verbraucher*innen verkaufst, sieht die Sache anders aus.

Die Informationen in diesem Leitfaden erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keinesfalls eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wenn du dir nicht sicher bist, welche Steuervorschriften in deinem Land gelten, solltest du dich bei deinen Steuerbehörden erkundigen oder dich für eine maßgeschneiderte Beratung an eine*n professionelle*n Steuerberater*in wenden. Whatnot kann dir bei Fragen zu diesem Leitfaden nicht weiterhelfen. Dieser ist lediglich als Ausgangspunkt gedacht.

Bitte beachte, dass wir diese Informationen nicht fortlaufend aktualisieren. Daher solltest du am besten selbst überprüfen, ob es in letzter Zeit Änderungen bei den Gesetzen und Verfahren gegeben hat.

Nach den DAC7-Regeln der EU ist Whatnot möglicherweise verpflichtet, deine über die Plattform erzielten Einnahmen an die Steuerbehörden zu melden. Sollte es zu Abweichungen zwischen den Angaben von Whatnot und deinen eigenen Angaben kommen, können die Behörden dich möglicherweise zu deinen Einnahmen befragen. Mehr dazu findest du hier.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer („MwSt.’’) kann knifflig sein. Daher solltest du sicherstellen, dass du die Vorschriften verstehst, die für deine spezielle Situation gelten.

Im Großen und Ganzen ist die Mehrwertsteuer in Belgien eine Verbrauchssteuer. Die meisten in Belgien gelieferten Waren und Dienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer.

Beim Verkauf und Versand von Waren variieren die Mehrwertsteuervorschriften je nach Bestimmungsort:

  • Belgische Käufer*innen: In der Regel gelten die belgischen Mehrwertsteuervorschriften. 
  • EU-Käufer*innen (außerhalb von Belgien): Die Mehrwertsteuer des Landes, indem die oder der Käufer*in ansässig ist, findet Anwendung, wenn du jährlich Waren im Wert von mehr als 10.000 EUR an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern verkaufst. Wenn du Waren grenzüberschreitend an Unternehmen verkaufst, können für deine Lieferungen Mehrwertsteuerbefreiungen gelten.
  • Nicht-EU-Käufer*innen: Für Verkäufe an Verbraucher*innen und Unternehmen mit Exporten aus der EU gewährt Belgien normalerweise Mehrwertsteuerbefreiungen. Darüber hinaus können für dich die Mehrwertsteuervorschriften im Land der oder des Kund*in gelten.

Im Folgenden findest du weitere Informationen zu diesen Kategorien.

VERKAUF AN BELGISCHE KÄUFER*INNEN

Wenn du regelmäßig Waren oder Dienstleistungen in Belgien anbietest (nicht nur einmalig), musst du dich möglicherweise für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, deinen Käufer*innen die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und diese dann an die belgischen Steuerbehörden abführen.

Wenn du also Artikel auf der Whatnot-Plattform verkaufst, musst du möglicherweise die belgische Mehrwertsteuer in den Artikelpreis einbeziehen und diesen Mehrwertsteuerbetrag an die belgischen Steuerbehörden zahlen. Als Verkäufer*in solltest du klären, ob du belgische Mehrwertsteuer auf deine Verkäufe erheben musst. 

Muss ich belgischen Käufer*innen Mehrwertsteuer berechnen, wenn ich Artikel auf Whatnot verkaufe?

Wenn du regelmäßig Waren über Whatnot verkaufst, um Einnahmen zu erzielen, musst du dich für die Mehrwertsteuer registrieren und deinen Käufer*innen die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

Wenn du jedoch ein Kleinunternehmen bist, musst du keine Mehrwertsteuer berechnen. Die Regelung ist optional. Du giltst als Kleinunternehmen, wenn dein Gesamtumsatz 25.000 EUR pro Jahr nicht übersteigt.

Achte darauf, bei der Berechnung dieser Schwellenwerte auch Verkäufe einzubeziehen, die außerhalb der Whatnot-Plattform getätigt wurden!

Wenn du ein Kleinunternehmen bist, solltest du Folgendes nicht tun:

  • Deinen Käufer*innen Mehrwertsteuer berechnen
  • Mehrwertsteuerrechnungen für deine Käufer*innen ausstellen
  • Monatliche Mehrwertsteuererklärungen einreichen
  • Die dir in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer abziehen

Allerdings müssen bestimmte Formalitäten weiterhin eingehalten werden. So musst du insbesondere ein spezielles Formular und eine jährliche Kundenliste einreichen. Du solltest dich an deine*n Steuerberater*in vor Ort wenden, um sicherzustellen, dass du die erforderlichen Formalitäten erfüllst. 

Wie oben erwähnt, ist diese Regelung optional. Daher liegt es an dir, ob du dich für die Kleinunternehmerregelung anmelden oder Rechnungen wie ein normales Unternehmen ausstellen und Mehrwertsteuer zahlen möchtest. Der Vorteil dabei wäre, dass du die Vorsteuer auf deine Käufe abziehen könntest. Um weitere Informationen zu erhalten, empfehlen wir dir, Rücksprache mit deiner oder deinem Steuerberater*in zu halten.

Muss ich für Giveaways, die ich an Kund*innen versende, Mehrwertsteuer abführen?

Wenn du Produkte kostenlos verschenkst, kann trotzdem Mehrwertsteuer anfallen, da solche Giveaways als steuerpflichtiger Verkauf gewertet werden. Bestimmte Giveaways können jedoch als Ausnahme betrachtet werden, beispielsweise wenn es sich um Muster oder Geschenke von geringem Wert handelt. Als Geschenk von geringem Wert gilt ein Geschenk mit einem Wert von höchstens 50 EUR. 

Wenn dein Giveaway unter eine dieser Ausnahmeregelungen fällt, musst du keine Mehrwertsteuer auf dein Giveaway zahlen. Wenn keine Ausnahme zutrifft, wird die Mehrwertsteuer auf der Grundlage des Warenwerts fällig. Da die korrekte Behandlung der Mehrwertsteuer von den spezifischen Umständen abhängt, empfehlen wir dir, dich an deine*n Steuerberater*in zu wenden, um zu klären, wie diese Vorschriften in deinem Fall anzuwenden sind.

Sollte ich die MwSt. auf die von Whatnot erhobenen Gebühren berücksichtigen?

Wenn du in Belgien mehrwertsteuerpflichtig bist, solltest du deine belgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über den hier beschriebenen Ablauf zu deinem Whatnot-Konto hinzufügen. In diesem Fall erhebt Whatnot keine Mehrwertsteuer auf die dir in Rechnung gestellten Gebühren. Stattdessen musst du die Mehrwertsteuer auf diese Gebühren über das sogenannte „Reverse-Charge“-Verfahren in deiner belgischen Mehrwertsteuererklärung abrechnen. 

Diese „Reverse Charge“ bzw. „Umkehr der Steuerschuld“ bedeutet, dass du die belgische Mehrwertsteuer (fällig und abzugsfähig, abhängig von deinem Recht auf Vorsteuerabzug) auf die dir von Whatnot in Rechnung gestellten Gebühren in deiner belgischen – monatlichen oder vierteljährlichen – Mehrwertsteuererklärung angeben musst.  

Du solltest Rücksprache mit deiner oder deinem Steuerberater*in vor Ort halten, um zu klären, ob du die Mehrwertsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens vollständig abziehen kannst. 

Beachte, dass die Mehrwertsteuer auf die Gebühren von Whatnot nicht abzugsfähig ist, wenn du als Kleinunternehmen giltst und keine Mehrwertsteuer auf deine Verkäufe keine Mehrwertsteuer erhebst (siehe oben).

Ich bin mehrwertsteuerpflichtig. Wie berechne ich die Mehrwertsteuer, die ich von belgischen Käufer*innen erheben muss?

Die Mehrwertsteuersätze in Belgien bleiben nicht immer gleich und können sich gelegentlich ändern. Wenn du deinen Käufer*innen Mehrwertsteuer in Rechnung stellen musst, solltest du ab und zu beim FPSF nachfragen, ob du den richtigen Betrag berechnest. 

In Belgien beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz für den Verkauf von Produkten derzeit 21 %. Je nach Tätigkeit gelten ermäßigte Sätze von 12 % und 6 %. Auf die meisten Lebensmitteln sowie (Comic-)Bücher und Zeitungen wird beispielsweise ein niedrigerer Satz von 6 % erhoben. Welche Vorschriften und Sätze beim Verkauf eines Produkts gelten, hängt wirklich davon ab, um welche Art von Produkt es sich handelt.

Es gibt auch spezielle Regelungen für Personen, die Gebrauchtwaren verkaufen (die sogenannte Margenregelung, siehe unten), sowie für Kleinunternehmen. Für weitere Informationen solltest du deine*n Steuerberater*in vor Ort kontaktieren.  

Ich bin mehrwertsteuerpflichtig. Wie erhebe ich die Mehrwertsteuer von belgischen Käufer*innen?

Wenn du für die belgische Mehrwertsteuer registriert bist, musst du die Mehrwertsteuer von den belgischen Käufer*innen einziehen. Anschließend musst du diese Mehrwertsteuer in deiner Mehrwertsteuererklärung an die Regierung melden und abführen, in der Regel jeden Monat. Wenn du einen bestimmten Betrag nicht überschreitest, kann das mitunter auch jedes Quartal erfolgen. 

Wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist, muss der angegebene Preis die Mehrwertsteuer bereits enthalten. Stell dir das wie den Endpreis vor, bei dem schon alles eingerechnet ist. Manchmal sind dazu auch Unterlagen erforderlich, wie Belege oder Rechnungen, auf denen alle Mehrwertsteuerangaben detailliert aufgeführt sind. Normalerweise musst du nur dann eine formelle Mehrwertsteuerrechnung ausstellen, wenn ein Unternehmen bei dir kauft, nicht jedoch Privatpersonen. Für Privatpersonen sind der Lieferschein und der Beleg von Whatnot in der Regel ausreichend. 

Wenn du eine Rechnung ausstellst, musst du gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestimmte Angaben auf der Rechnung machen.  Dazu gehören beispielsweise die vollständigen Daten von dir und deinen Kund*innen, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die Mehrwertsteuersätze, der Preis, das Datum usw.

In Belgien musst du deine Mehrwertsteuererklärungen elektronisch einreichen (über diesen Link). Beachte außerdem, dass ab 2026 B2B-Rechnungen (d. h. zwischen deinem Unternehmen und einem anderen lokalen Unternehmen) elektronisch ausgestellt werden müssen. Wenn das kompliziert klingt, keine Sorge. Frag einfach eine*n Expert*in vor Ort, um sicherzugehen, dass du auf dem richtigen Weg bist.

Du musst die Steuererklärung je nach Größe deines Unternehmens monatlich oder vierteljährlich einreichen. In der Regel ist die Erklärung monatlich fällig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abgabe aber auch vierteljährlich erfolgen (siehe Link).

Grundsätzlich gilt: Wenn du monatlich zur Einreichung verpflichtet bist, hast du bis zum 20. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Transaktion stattgefunden hat, Zeit, deine Mehrwertsteuererklärung abzugeben. So ist deine Erklärung für Januar beispielsweise bis zum 20. Februar fällig. Fällt der Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, erhältst du eine Nachfrist bis zum nächsten Werktag. Die Mehrwertsteuer muss hingegen am selben Tag entrichtet werden. Bitte beachte den offiziellen Kalender für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung und die Zahlung der Mehrwertsteuer (siehe Link).

Bei vierteljährlicher Abgabeweise hast du in der Regel bis zum 25. Tag des Monats, der auf das Quartal folgt, in dem die Transaktion stattgefunden hat, Zeit, deine Mehrwertsteuererklärung einzureichen. Bitte beachte den offiziellen Kalender für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung und die Zahlung der Mehrwertsteuer (siehe Link).

Weitere Informationen zum Einreichen von Steuererklärungen findest du auf der Website der belgischen Steuerbehörden (Link).

Möglichkeit zur Nutzung der Margenregelung

Die Margenregelung stellt eine spezielle Methode zur Zahlung der Mehrwertsteuer in Belgien für Wiederverkäufer*innen dar. Im Grunde zahlst du nur die Mehrwertsteuer auf den Gewinn, den du beim Verkauf erzielst, nicht auf den gesamten Preis. Aber die Sache hat einen Haken: Du kannst diese Regelung nur nutzen, wenn du als Wiederverkäufer*in bestimmte gebrauchte Waren erwirbst und verkaufst. Du kaufst also Waren ohne Mehrwertsteuer und verkaufst sie anschließend mit Mehrwertsteuer, die dann auf deinen Gewinn und nicht auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird. 

Wichtiger Hinweis: Dieses System funktioniert nicht, wenn du etwas kaufst, bei dem dir bereits die Mehrwertsteuer berechnet wurde.

Diese Regelung kann auch auf den Verkauf von Kunstwerken angewendet werden. Mit der Margenregelung kannst du aber normalerweise keine Mehrwertsteuer zurückfordern, die du für gekaufte Waren gezahlt hast (und dein*e Kund*in auch nicht). Du bist nicht sicher, ob das auf dich zutrifft? Am besten lässt du dich von einer oder einem Expert*in vor Ort beraten, ob die Margenregelung für dein Unternehmen sinnvoll ist.

VERKÄUFE AN KUND*INNEN AUSSERHALB BELGIENS

Welche Mehrwertsteuervorschriften gelten, wenn ich an Kund*innen in der Europäischen Union verkaufe, bei denen meine Umsätze an diese Kund*innen nicht mehr als 10.000 EUR jährlich betragen?

Wenn du Dinge an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern verkaufst (außer Belgien) und dein Gesamtumsatz an diese Länder unter 10.000 EUR pro Jahr (vor Mehrwertsteuer) liegt, kannst du diese Verkäufe genauso behandeln wie Verkäufe an belgische Kund*innen. 

Wenn beispielsweise deine Gesamtumsätze mit allen Kund*innen in der EU wie folgt aussehen:

  • Umsatz mit Kund*innen in den Niederlanden: 3.000 EUR pro Jahr
  • Umsatz mit Kund*innen in Deutschland: 2.000 EUR pro Jahr

In diesem Fall überschreitest du den Grenzwert von 10.000 EUR nicht und die belgischen Mehrwertsteuervorschriften gelten für deine Verkäufe.

Wichtig! Bei diesem Grenzwert von 10.000 EUR werden alle deine Verkäufe auf verschiedenen Plattformen wie Whatnot und anderen berücksichtigt.

Für diese Verkäufe unterhalb der Grenze musst du die belgische Mehrwertsteuer berechnen und das Geld mit deiner regulären Mehrwertsteuererklärung an die belgischen Steuerbehörden abführen. 

Welche Mehrwertsteuervorschriften gelten, wenn ich an Kund*innen in der Europäischen Union verkaufe und mein Jahresumsatz mit diesen Kund*innen 10.000 EUR übersteigt?

Wenn du pro Jahr Waren im Gesamtwert von mehr als 10.000 EUR an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern (außer Belgien) verkaufst, wird die Sache mit der Mehrwertsteuer etwas komplizierter. Für diese Verkäufe musst du die Mehrwertsteuer gemäß den Mehrwertsteuervorschriften berechnen, die im Land der oder des Kund*in gelten, nicht nach den belgischen Vorschriften. Der Mehrwertsteuersatz kann also je nach Wohnort unterschiedlich sein. Das bedeutet auch, dass du für die Zahlung der Mehrwertsteuer in diesen anderen Ländern verantwortlich bist. 

Wenn beispielsweise deine Gesamtumsätze mit Kund*innen in der EU wie folgt aussehen:

  • Umsatz mit Kund*innen in den Niederlanden: 8.000 EUR pro Jahr
  • Umsatz mit Kund*innen in Deutschland: 2.000 EUR pro Jahr

In diesem Fall überschreitest du den Grenzwert von 10.000 EUR und die Mehrwertsteuervorschriften, die im Land der oder des Kund*in Anwendung finden, gelten für deine Verkäufe.

Bei Verkäufen über 10.000 EUR an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern musst du die Mehrwertsteuer nicht in deiner belgischen Steuererklärung angeben. Stattdessen gibt es hierfür ein System namens One-Stop-Shop. Damit kannst du die gesamte Mehrwertsteuer in einer EU-Steuererklärung zentral übermitteln, was das Ganze vereinfacht. Wenn du dich für die Teilnahme an dem Besteuerungsverfahren One-Stop-Shop registriert hast (siehe Link für weitere Informationen), sind Rechnungen für dich optional. Wenn du aber Rechnungen versendest, musst du sicherstellen, dass sie das richtige rechtlich vorgeschriebene Format haben.

Für weitere Informationen zur One-Stop-Shop-Mehrwertsteuererklärung klicke bitte hier.

Der One-Stop-Shop ist nicht verpflichtend. Wenn du dieses Verfahren nicht nutzt, musst du dich für die Mehrwertsteuer in den EU-Ländern registrieren, in denen du verkaufst. In diesem Fall musst du auch Mehrwertsteuerrechnungen an alle deine Kund*innen versenden. 

Beachte, dass für dich möglicherweise eine EU-weite grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen verfügbar ist. Die Regelungen erlauben es dir, auszuwählen, in welchen EU-Ländern du diese Ausnahme in Anspruch nehmen möchtest. Wenn du dich für diese EU-weite Befreiung qualifizierst und sie anwendest, musst du in den anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen du die Befreiung in Anspruch nehmen möchtest, keine ausländische Mehrwertsteuer erheben oder zahlen, selbst wenn deine grenzüberschreitenden Verkäufe die Schwelle von 10.000 EUR überschreiten. Grob zusammengefasst gelten für dich als in Belgien ansässigen Verkäufer*in folgende Kriterien für die Inanspruchnahme dieser Ausnahme:

  • Dein Umsatz überschreitet nicht die nationale Umsatzschwelle des EU-Landes, in das du verkaufst.
  • Dein Gesamtumsatz in der EU übersteigt nicht 100.000 EUR pro Kalenderjahr.
  • Du bist nicht beim Import-One-Stop-Shop in Belgien oder einem anderen EU-Mitgliedstaat registriert, in dem du die Regelung für Kleinunternehmen in Anspruch nehmen möchtest.

Da die Berechnung der oben genannten Schwellenwerte komplex sein kann, solltest du unbedingt deine*n Steuerberater*in konsultieren, um festzustellen, ob dein Unternehmen die Voraussetzungen für diese Regelung erfüllt.

Weitere Informationen über die grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen findest du auf der Website der Europäischen Kommission (Link). Dort steht auch ein Simulator zur Verfügung, mit dem du prüfen kannst, ob du für diese Regelung in Frage kommst (Link). Wenn du die EU-weite grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen beantragen möchtest, kannst du dafür in Belgien über ein Modul in Intervat eine Vorabmeldung einreichen. 

Der Verkauf an Unternehmen aus Belgien in die EU ist noch einfacher zu handhaben (sowohl bis zu als auch über 10.000 EUR). Belgien gewährt in der Regel Mehrwertsteuerbefreiungen. Gewerbliche Käufer*innen sollten die Mehrwertsteuer in ihrem eigenen Land selbst melden. Vergiss nicht, die formellen Nachweise zu sammeln, die du für die Mehrwertsteuerbefreiung in Belgien benötigst (z. B. Versanddokumente und Rechnungen). 

Welche Mehrwertsteuervorschriften gelten, wenn ich an Kund*innen außerhalb der Europäischen Union verkaufe?

Gute Nachrichten. Wenn du Waren an Personen außerhalb der EU verkaufst, gilt das als Export und du musst keine belgische Mehrwertsteuer darauf erheben. Wichtiger Hinweis: Du musst diesen Verkauf dennoch in deiner belgischen Mehrwertsteuererklärung angeben, um ihn als Export auszuweisen. Außerdem musst du die Dokumente aufbewahren, um nachweisen zu können, dass deine Waren aus Belgien exportiert wurden und die geltenden Exportformalitäten erfüllen. 

EINKOMMENSTEUER

Wenn du durch den Verkauf von Waren über Whatnot Einnahmen erzielt hast, bist du möglicherweise verpflichtet, auf diese Einnahmen Einkommensteuer zu entrichten. In diesem Leitfaden erhältst du einen Überblick darüber, welche Steuern möglicherweise anfallen und wie du sie an die belgischen Steuerbehörden zahlen kannst. 

Das Steuerjahr in Belgien beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. 

Welche Einkommensteuern gibt es?

Als Steuerpflichtige*r mit Wohnsitz in Belgien musst du dein weltweites Einkommen melden.

Wenn du in Belgien durch den Verkauf von Artikeln auf einem Marktplatz Einnahmen erzielst, bist du möglicherweise verpflichtet, diese Beträge in deiner Einkommensteuererklärung anzugeben. 

Im Folgenden findest du eine kurze Übersicht über die Steuern, die auf Einkünfte aus dem Verkauf von Gebrauchtwaren über eine Online-Plattform in Belgien anfallen können, sowie einige Informationen darüber, wie diese Steuern an die belgischen Steuerbehörden entrichtet werden können. 

Über welche Art von Steuern sprechen wir also?

In Belgien können die Einkünfte, die du als Whatnot-Verkäufer*in erzielst, unter eine der folgenden beiden Kategorien steuerpflichtiger Einkünfte fallen: 

  • Berufliches Einkommen

Der regelmäßige Verkauf auf Online-Plattformen mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen, wird als Geschäftstätigkeit angesehen und entsprechend besteuert. Damit sind diejenigen unter euch zu einer Steuererklärung verpflichtet, die ständig auf Whatnot und anderen Plattformen etwas verkaufen und somit praktisch einen Online-Shop betreiben. Wenn das auf dich zutrifft, könnten deine Einkünfte als berufliches Einkommen betrachtet werden. 

Das hat folgenden Grund:

Einen regulären Shop zu betreiben und zu versuchen, Gewinne zu erzielen, ist vergleichbar mit dem Führen eines eigenen Kleinunternehmens. Das unterscheidet sich vom gelegentlichen Verkauf alter Gegenstände, der nicht als Geschäftstätigkeit angesehen werden kann (siehe auch weiter unten).

Du bist dir nicht sicher, ob deine Nebentätigkeit auf Whatnot als Gewerbe gilt? Dann empfehlen wir dir, eine*n Expert*in vor Ort zu konsultieren, um sicherzugehen, dass du im Hinblick auf die Steuern auf dem richtigen Weg bist. 

  • Verschiedene Einkommen

Selbst wenn deine Online-Verkaufsaktivitäten kein Gewerbe darstellen (siehe oben), sind die erzielten Verkaufserlöse steuerpflichtig, wenn sie aus gelegentlichen Online-Verkaufsaktivitäten stammen, die über das hinausgehen, was als normale Verwaltung deines Privatvermögens angesehen wird. Die so erzielten Einkünfte gelten als verschiedene Einkommen, die einem bestimmten Pauschalsteuersatz unterliegen.

Hinweis: Die belgische Regierung hat eine teilweise Steuerbefreiung für diese Art von verschiedenen Einkommen eingeführt. Ab 2026 sind die ersten 2.000 EUR solcher Einkünfte steuerfrei.

Verkaufserlöse, die nicht als berufliche oder verschiedene Einkommen gelten, sind nicht steuerpflichtig. 

Bis wann muss ich meine Steuererklärung einreichen?

Du musst dein steuerpflichtiges Einkommen (falls vorhanden) in deiner belgischen Einkommensteuererklärung angeben. Diese Steuererklärung kann online über diesen Link oder in Papierform eingereicht werden.  

Wenn du deine Steuererklärung in Papierform einreichst, ist die Abgabefrist in der Regel Ende Juni des Jahres, das auf das Ende des Einkommensjahres folgt. Wenn du deine Steuererklärung elektronisch einreichst, ist der Stichtag in der Regel der 15. Juli des Jahres, das auf das Einkommensjahr folgt (bei elektronischer Einreichung der Steuererklärung müssen beispielsweise deine steuerpflichtigen Verkaufserlöse für 2025 am oder um den 15. Juli 2026 angegeben werden). Wenn ein*e Bevollmächtigte*r – wie beispielsweise ein*e Buchhalter*in oder Steuerberater*in – deine Steuererklärung in deinem Namen einreicht, hat sie oder er dafür in der Regel bis Mitte oder Ende Oktober Zeit.

Die belgischen Steuerbehörden bestätigen in der Regel die genauen Termine für die Abgabe der Steuererklärung im März/April des auf das Einkommensjahr folgenden Jahres. 

Bis wann muss ich die Zahlung leisten? 

Wenn du einen Steuerbescheid von der belgischen Steuerbehörde erhältst, musst du die fälligen Steuern innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung dieses Bescheids begleichen. Die belgischen Steuerbehörden haben grundsätzlich bis zum 30. Juni des auf das Steuerjahr folgenden Jahres (das Steuerjahr ist das auf das Einkommensjahr folgende Jahr) Zeit, den Steuerbescheid zu erlassen. (So wird dein Steuerbescheid für das Einkommensjahr 2025 beispielsweise spätestens am 30. Juni 2027 ausgestellt). 

Wie lauten die Kontaktdaten der belgischen Steuerbehörde?

Weitere Kontaktinformationen findest du auf der Website der belgischen Steuerbehörden (siehe hier). Du kannst sie auch telefonisch unter der Nummer +32 257 257 57 erreichen. 

Wie hoch sind die belgischen Einkommensteuersätze?

Der angewandte Steuersatz hängt von der Art des erzielten Einkommens ab. Die jeweils geltenden Steuersätze können progressiv oder pauschal sein. 

Verschiedene Einkommen werden mit einem Pauschalsatz von 33 % besteuert. 

Bei beruflichem Einkommen handelt es sich um weltweite Einkünfte, auf die progressive Steuersätze angewendet werden. Im Folgenden sind die progressiven Steuersätze und -klassen für das Einkommensjahr 2025 aufgeführt:

  • 25 % auf Einkommen von 0,01 EUR bis 16.320 EUR
  • 40 % auf Einkommen von 16.320,01 EUR bis 28.800 EUR
  • 45 % auf Einkommen von 28.800,01 EUR bis 49.840 EUR
  • 50 % auf Einkommen über 49.840 EUR 

*Bitte beachte, dass diese Beträge jedes Jahr indexiert werden.

Belgien erhebt regionale und kommunale Zuschläge, bei denen es sich um Steuern handelt, die auf deine Einkommensteuer angerechnet werden. Der kommunale Zuschlag variiert zwischen 0 % und 9 %, abhängig von der Gemeinde, in der du wohnst. Aktuell sind die regionalen Zuschläge steuerneutral. 

Es gilt ein allgemeiner Steuerfreibetrag von 10.910 EUR (Einkommensjahr 2025). 

Beiträge zur Sozialversicherung

Wenn du in Belgien als Selbstständige*r einen Online-Handel betreibst, bist du verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige zu entrichten. Der anzuwendende Beitragssatz hängt unter anderem davon ab, ob deine Online-Verkaufsaktivitäten deine Haupt- oder Nebentätigkeit darstellen. Mehr dazu findest du hier.