Whatnot – Steuerleitfaden – Niederlande Whatnot – Steuerleitfaden – Niederlande

Whatnot – Steuerleitfaden – Niederlande

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Dieser Leitfaden wurde von einer unabhängigen Anwaltskanzlei erstellt.  Jede Situation ist einzigartig – ob es um Käufer*innen und Verkäufer*innen oder ihre jeweiligen steuerlichen Umstände geht. Die unten genannten Informationen sind nicht als Steuerberatung zu verstehen, sondern als allgemeine Übersicht über die einschlägigen Steuervorschriften. Whatnot bietet keine Steuerberatung für individuelle Situationen an. Wir empfehlen dir daher dringend, dich für eine maßgeschneiderte Beratung an eine*n professionelle*n Steuerberater*in zu wenden.

 Januar 2026

 

NIEDERLANDE – STEUERLICHE ÜBERLEGUNGEN FÜR WHATNOT-VERKÄUFER*INNEN MIT WOHNSITZ IN DEN NIEDERLANDEN

Hallo! Wenn du ein*e Verkäufer*in mit Sitz in den Niederlanden bist und Artikel über Whatnot verkaufen möchtest, sollten wir auch einmal über die Steuern sprechen. 

Denn wenn es um Steuern geht, kann die Sache knifflig werden. Deshalb solltest du über deine steuerlichen Pflichten auf dem Laufenden bleiben und dabei stets die Vorschriften einhalten. Die rechtzeitige Vorbereitung, Einreichung und Zahlung von Steuern liegt gemäß den Nutzungsbedingungen von Whatnot in deiner Verantwortung.

Als niederländische*r Verkäufer*in solltest du über die für dich geltenden Steuern im Bilde sein, wie zum Beispiel:

  • Mehrwertsteuer (MwSt.)
  • Einkommensteuer

Nur zur Info: In diesem Leitfaden geht es um die Mehrwert- und Einkommensteuer für niederländische Verkäufer*innen. Wenn du von außerhalb der Niederlande an niederländische Verbraucher*innen verkaufst, sieht die Sache anders aus. 

Die Informationen in diesem Leitfaden erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keinesfalls eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wenn du dir nicht sicher bist, welche Steuervorschriften in deinem Land gelten, solltest du dich bei deinen Steuerbehörden erkundigen oder dich für eine maßgeschneiderte Beratung an eine*n professionelle*n Steuerberater*in wenden. Whatnot kann dir bei Fragen zu diesem Leitfaden nicht weiterhelfen. Dieser ist lediglich als Ausgangspunkt gedacht.

Bitte beachte, dass wir diese Informationen nicht fortlaufend aktualisieren. Daher solltest du am besten selbst überprüfen, ob es in letzter Zeit Änderungen bei den Gesetzen und Verfahren gegeben hat.

Nach den DAC7-Regeln der EU ist Whatnot möglicherweise verpflichtet, deine über die Plattform erzielten Einnahmen an die Steuerbehörden zu melden. Sollte es zu Abweichungen zwischen den Angaben von Whatnot und deinen eigenen Angaben kommen, können die Behörden dich möglicherweise zu deinen Einnahmen befragen. Mehr dazu findest du hier

MEHRWERTSTEUER

Die Mehrwertsteuer („MwSt.’’) kann knifflig sein. Daher solltest du sicherstellen, dass du die Vorschriften verstehst, die für deine spezielle Situation gelten.

Beim Verkauf und Versand von Waren variieren die Mehrwertsteuervorschriften je nach Bestimmungsort:

  • Niederländische Käufer*innen: Es gelten die niederländischen Mehrwertsteuervorschriften. 
  • EU-Käufer*innen (außerhalb der Niederlande): Normalerweise finden die Mehrwertsteuervorschriften des Landes Anwendung, indem die oder der Käufer*in ansässig ist, wenn du jährlich Waren im Wert von mehr als 10.000 EUR an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern verkaufst. Wenn du Waren grenzüberschreitend an Unternehmen verkaufst, können für deine Lieferungen Mehrwertsteuerbefreiungen gelten.
  • Nicht-EU-Käufer*innen: Für Verkäufe an Verbraucher*innen und Unternehmen mit Exporten aus der EU kann man in den Niederlanden in der Regel Mehrwertsteuerbefreiungen erhalten. Darüber hinaus können für dich die Mehrwertsteuervorschriften im Land der oder des Kund*in gelten.

Im Folgenden findest du weitere Informationen zu diesen Kategorien.

VERKAUF AN NIEDERLÄNDISCHE KÄUFER*INNEN

Wenn du regelmäßig Waren oder Dienstleistungen in den Niederlanden anbietest (nicht nur einmalig), musst du dich möglicherweise für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, deinen Käufer*innen die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und diese dann an die niederländischen Steuerbehörden abführen.

Wenn du also Artikel auf der Whatnot-Plattform verkaufst, musst du möglicherweise die niederländische Mehrwertsteuer in den Artikelpreis einbeziehen und diesen Mehrwertsteuerbetrag an die niederländischen Steuerbehörden zahlen. Als Verkäufer*in solltest du klären, ob du niederländische Mehrwertsteuer auf deine Verkäufe erheben musst. 

Muss ich niederländischen Käufer*innen Mehrwertsteuer berechnen, wenn ich Artikel auf Whatnot verkaufe?

Wenn du regelmäßig Waren über Whatnot verkaufst, um Einnahmen zu erzielen, musst du dich für die Mehrwertsteuer registrieren und deinen Käufer*innen die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

Wenn du jedoch ein Kleinunternehmen bist, musst du keine Mehrwertsteuer berechnen, wenn du die Kleinunternehmerregelung („Kleineondernemersregeling“) anmeldest. Die Regelung ist optional. Du giltst unter den folgenden Umständen als Kleinunternehmen:

  • Deine Umsätze lagen im Vorjahr unter 20.000 EUR (einschließlich aller Verkäufe, die auf anderen Plattformen oder Kanälen getätigt wurden).
  • Du gehst nicht davon aus, dass deine Umsätze im laufenden Jahr 20.000 EUR übersteigen werden (einschließlich aller Verkäufe auf anderen Plattformen oder Kanälen).

Achte darauf, bei der Berechnung dieser Schwellenwerte auch Verkäufe einzubeziehen, die außerhalb der Whatnot-Plattform getätigt wurden!

Wenn du ein Kleinunternehmen bist, solltest du Folgendes nicht tun:

  • Deinen Käufer*innen Mehrwertsteuer berechnen
  • Mehrwertsteuerrechnungen für deine Käufer*innen ausstellen
  • Monatlich Mehrwertsteuererklärungen einreichen (du musst eine jährliche Mehrwertsteuererklärung einreichen)
  • Die dir in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer abziehen

Wie oben erwähnt, ist diese Regelung optional. Daher liegt es an dir, ob du dich für die Kleinunternehmerregelung anmelden oder Rechnungen wie ein normales Unternehmen ausstellen und Mehrwertsteuer zahlen möchtest. Der Vorteil dabei wäre, dass du die Mehrwertsteuer aus den dir ausgestellten Rechnungen zurückerstattet bekommen könntest (als Vorsteuer). Um weitere Informationen zu erhalten, empfehlen wir dir, Rücksprache mit deiner oder deinem Steuerberater*in zu halten.

Muss ich für Giveaways, die ich an Kund*innen versende, Mehrwertsteuer abführen?

Wenn du Produkte kostenlos verschenkst, kann trotzdem Mehrwertsteuer anfallen, da solche Giveaways als steuerpflichtiger Verkauf gewertet werden. Bestimmte Giveaways können jedoch als Ausnahme betrachtet werden, beispielsweise wenn es sich um Muster oder Geschenke von geringem Wert handelt. Als Geschenk von geringem Wert gilt ein Geschenk mit einem Wert von höchstens 15 EUR. 

Wenn dein Giveaway unter eine dieser Ausnahmeregelungen fällt, musst du keine Mehrwertsteuer auf dein Giveaway zahlen. Wenn keine Ausnahme zutrifft, wird die Mehrwertsteuer auf der Grundlage des Warenwerts fällig. Da die korrekte Behandlung der Mehrwertsteuer von den spezifischen Umständen abhängt, empfehlen wir dir, dich an deine*n Steuerberater*in zu wenden, um zu klären, wie diese Vorschriften in deinem Fall anzuwenden sind.

Muss ich die Mehrwertsteuer auf die von Whatnot erhobenen Gebühren ausweisen?

Wenn du in den Niederlanden mehrwertsteuerpflichtig bist, solltest du deine niederländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über den hier beschriebenen Ablauf zu deinem Whatnot-Konto hinzufügen. In diesem Fall erhebt Whatnot keine Mehrwertsteuer auf die dir in Rechnung gestellten Gebühren. Stattdessen musst du die Mehrwertsteuer auf diese Gebühren über das sogenannte „Reverse-Charge“-Verfahren in deiner niederländischen Mehrwertsteuererklärung abrechnen. 

Diese „Reverse Charge“ bzw. „Umkehr der Steuerschuld“ bedeutet, dass du die niederländische Mehrwertsteuer auf die Gebühren, die Whatnot dir in Rechnung stellt, in deiner niederländischen Mehrwertsteuererklärung selbst in Zeile 4b deiner vierteljährlichen Mehrwertsteuererklärung angeben musst (bitte überprüfe das regelmäßig, da sich das ändern kann). 

Keine Sorge: Normalerweise musst du keine Mehrwertsteuer zahlen, weil die Mehrwertsteuer, die du auf deine Verkäufe aufschlägst (Ausgangssteuer), die Mehrwertsteuer, die du auf die Gebühren von Whatnot zahlst (Vorsteuer), in derselben Steuererklärung aufhebt. Das gilt, solange du keine mehrwertsteuerbefreiten Waren verkaufst (was wahrscheinlich nicht der Fall ist). Wenn du bestimmte steuerbefreite Waren verkaufst, kann es sein, dass die Mehrwertsteuer, die du für die Gebühren von Whatnot ausweist, nicht in vollem Umfang erstattungsfähig ist. Die Sache sieht anders aus, wenn du als Kleinunternehmen giltst und keine Mehrwertsteuer berechnest (siehe oben). In diesem Fall kannst du auch keine Vorsteuer abziehen –

Du solltest Rücksprache mit deiner oder deinem Steuerberater*in vor Ort halten, um zu klären, ob du die Mehrwertsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens vollständig abziehen kannst.

Ich bin mehrwertsteuerpflichtig. Wie berechne ich die Mehrwertsteuer, die ich von niederländischen Käufer*innen erheben muss?

Die Mehrwertsteuersätze in den Niederlanden bleiben nicht immer gleich und können sich gelegentlich ändern. Wenn du deinen Käufer*innen Mehrwertsteuer in Rechnung stellen musst, solltest du ab und zu beim Belastingdienst nachfragen, ob du den richtigen Betrag berechnest.

In den Niederlanden beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz für den Verkauf von Produkten derzeit 21 %, jedoch gelten für einige Artikel, wie zum Beispiel die meisten Lebensmittel sowie (Comic-)Bücher und Zeitungen, ein niedrigerer Satz von 9 %. Welche Vorschriften und Sätze für ein Produkt gelten, hängt wirklich davon ab, um welche Art von Produkt es sich handelt.

Es gibt auch Sonderregelungen für Personen, die Gebrauchtwaren verkaufen, sowie für Kleinunternehmen.  Damit kannst du etwas Geld bei der Mehrwertsteuer sparen.  Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, wie du die Mehrwertsteuer für deinen Shop einfacher im Blick behalten kannst. Sieh dir dafür die unten aufgeführten Alternativen an. Du kannst dich auch an deine*n Steuerberater*in wenden, um diese Sonderregelungen zu besprechen, wenn du denkst, dass sie für dich geeignet sein könnten.

Wenn du Nutzer*innen auf der Whatnot-Plattform kostenlos Waren zur Verfügung stellst (beispielsweise als Giveaway), musst du möglicherweise die Mehrwertsteuer auf den Preis, den du für den Kauf dieses Produkts gezahlt hast, in deiner Mehrwertsteuererklärung angeben. 

Ich bin mehrwertsteuerpflichtig. Wie erhebe ich Mehrwertsteuer von niederländischen Käufer*innen?

Wenn du für die niederländische Mehrwertsteuer registriert bist, musst du die Mehrwertsteuer von niederländischen Käufer*innen einziehen. Anschließend musst du diese Mehrwertsteuer in deiner Mehrwertsteuererklärung an die Regierung melden und abführen, in der Regel jedes Quartal. Auf deinen Antrag hin kann dies jedoch auch monatlich erfolgen.

Wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist, muss der angegebene Preis die Mehrwertsteuer bereits enthalten. Stell dir das wie den Endpreis vor, bei dem schon alles eingerechnet ist. Manchmal sind dazu auch Unterlagen erforderlich, wie Belege oder Rechnungen, auf denen alle Mehrwertsteuerangaben detailliert aufgeführt sind. Normalerweise musst du nur dann eine formelle Mehrwertsteuerrechnung ausstellen, wenn ein Unternehmen bei dir kauft, nicht jedoch Privatpersonen. Für Privatpersonen sind der Lieferschein und der Beleg von Whatnot in der Regel ausreichend.

Wenn du eine Rechnung ausstellst, musst du gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestimmte Angaben auf der Rechnung machen. Dazu gehören beispielsweise die vollständige Daten von dir und deinen Kund*innen, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und das Datum. Vergessen solltest du außerdem nicht, die Mehrwertsteuersätze und -beträge anzugeben. Wenn das kompliziert klingt, keine Sorge. Frag einfach eine*n Expert*in vor Ort, um sicherzugehen, dass du auf dem richtigen Weg bist.

In den Niederlanden musst du deine Mehrwertsteuererklärungen elektronisch einreichen – entweder monatlich oder vierteljährlich, je nach deinem Unternehmen. Und ja, du musst alles online über die offiziellen Formulare der Regierung erledigen. Normalerweise hast du bis zum letzten Tag des Folgemonats Zeit, deine Mehrwertsteuererklärung abzugeben. Deine Steuererklärung für Januar ist also bis Ende Februar fällig. Die Mehrwertsteuer muss hingegen am selben Tag entrichtet werden. 

Weitere Informationen zum Einreichen von Steuererklärungen findest du auf der Website der niederländischen Steuerbehörden, zum Beispiel hier und hier.

Möglichkeit zur Nutzung der Margenregelung

Die Margenregelung stellt eine spezielle Methode zur Zahlung der Mehrwertsteuer in den Niederlanden für Wiederverkäufer*innen dar. Im Grunde zahlst du nur die Mehrwertsteuer auf den Gewinn, den du beim Verkauf erzielst, nicht auf den gesamten Preis. Aber die Sache hat einen Haken: Du kannst diese Regelung nur nutzen, wenn du als Wiederverkäufer*in bestimmte gebrauchte Waren erwirbst und verkaufst, beispielsweise von Privatpersonen oder kleinen Unternehmen, die keine Mehrwertsteuer erheben. Du kaufst also Waren ohne Mehrwertsteuer und verkaufst sie anschließend mit Mehrwertsteuer, die dann auf deinen Gewinn und nicht auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird. Somit zahlst du Mehrwertsteuer auf die Differenz zwischen dem Einkaufpreis und dem Verkaufspreis des Artikels.

Wichtiger Hinweis: Diese Regelung gilt nicht, wenn du etwas kaufst, für das dir bereits Mehrwertsteuer berechnet wurde.

Diese Regelung kann auch auf den Verkauf von Kunstwerken angewendet werden. Mit der Margenregelung kannst du aber normalerweise keine Mehrwertsteuer zurückfordern, die du für gekaufte Waren gezahlt hast (und dein*e Kund*in auch nicht). Du bist nicht sicher, ob das auf dich zutrifft? Am besten lässt du dich von einer oder einem Expert*in vor Ort beraten, ob die Margenregelung für dein Unternehmen sinnvoll ist.

VERKAUF AN KUND*INNEN AUSSERHALB DER NIEDERLANDE

Welche Mehrwertsteuervorschriften gelten, wenn ich an Kund*innen in der Europäischen Union verkaufe und mein Jahresumsatz mit diesen Kund*innen 10.000 EUR nicht übersteigt?

Wenn du Waren an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern (mit Ausnahme der Niederlande) verkaufst und deine Gesamtumsätze dort unter 10.000 EUR pro Jahr (vor Mehrwertsteuer) liegen, dann kannst du diese Verkäufe genauso behandeln wie Verkäufe an niederländische Kund*innen. 

Wenn beispielsweise deine Gesamtumsätze mit allen Kund*innen in der EU wie folgt aussehen:

Umsatz mit Kund*innen in Deutschland: 3.000 EUR pro Jahr

Umsatz mit Kund*innen in Belgien: 2.000 EUR pro Jahr

In diesem Fall überschreitest du den Grenzwert von 10.000 EUR nicht und die niederländischen Mehrwertsteuervorschriften gelten für deine Verkäufe.

Wichtig! Bei diesem Grenzwert von 10.000 EUR werden alle deine Verkäufe auf verschiedenen Plattformen wie Whatnot und anderen berücksichtigt.

Für diese Verkäufe unterhalb der Grenze musst du die niederländische Mehrwertsteuer berechnen und das Geld über deine reguläre Mehrwertsteuererklärung an die niederländischen Steuerbehörden abführen.

Welche Mehrwertsteuervorschriften gelten, wenn ich an Kund*innen in der Europäischen Union verkaufe und mein Jahresumsatz mit diesen Kund*innen 10.000 EUR übersteigt?

Wenn du pro Jahr Waren im Gesamtwert von mehr als 10.000 EUR an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern (außer den Niederlanden) verkaufst, wird die Sache mit der Mehrwertsteuer etwas komplizierter. Für diese Verkäufe musst du die Mehrwertsteuer gemäß den Mehrwertsteuervorschriften berechnen, die im Land der oder des Kund*in gelten, nicht nach den niederländischen Vorschriften. Der Mehrwertsteuersatz kann also je nach Wohnort unterschiedlich sein. Das bedeutet auch, dass du für die Zahlung der Mehrwertsteuer in diesen anderen Ländern verantwortlich bist.

Wenn beispielsweise deine Gesamtumsätze mit Kund*innen in der EU wie folgt aussehen:

Umsatz mit Kund*innen in Deutschland: 8.000 EUR pro Jahr

Umsatz mit Kund*innen in Belgien: 5.000 EUR pro Jahr

In diesem Fall überschreitest du den Grenzwert von 10.000 EUR und die Mehrwertsteuervorschriften, die im Land der oder des Kund*in Anwendung finden, gelten für deine Verkäufe.

Bei Verkäufen über 10.000 EUR an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern musst du die Mehrwertsteuer nicht in deiner niederländischen Steuererklärung angeben. Stattdessen gibt es hierfür ein System namens One-Stop-Shop. Damit kannst du die gesamte Mehrwertsteuer in einer EU-Steuererklärung zentral übermitteln, was das Ganze vereinfacht. Wenn du dich für die Teilnahme an dem Besteuerungsverfahren One-Stop-Shop registriert hast, sind Rechnungen für dich optional. Wenn du aber Rechnungen versendest, musst du sicherstellen, dass sie das richtige rechtlich vorgeschriebene Format haben.

Um weitere Informationen zur One-Stop-Shop-Mehrwertsteuererklärung zu erhalten, klicke bitte hier.

Der One-Stop-Shop ist nicht verpflichtend. Wenn du dieses Verfahren nicht nutzt, musst du dich für die Mehrwertsteuer in den EU-Ländern registrieren, in denen du verkaufst. In diesem Fall musst du auch Mehrwertsteuerrechnungen an alle deine Kund*innen versenden. 

Beachte, dass für dich möglicherweise eine EU-weite grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen verfügbar ist. Die Regelungen erlauben es dir, auszuwählen, in welchen EU-Ländern du diese Ausnahme in Anspruch nehmen möchtest. Wenn du dich für diese EU-weite Kleinunternehmensbefreiung qualifizierst und sie anwendest, musst du in den anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen du die Befreiung in Anspruch nehmen möchtest, keine ausländische Mehrwertsteuer erheben oder zahlen, selbst wenn deine grenzüberschreitenden Verkäufe die Schwelle von 10.000 EUR überschreiten. Grob zusammengefasst gelten für dich als in den Niederlanden ansässige*r Verkäufer*in folgende Kriterien für die Inanspruchnahme dieser Ausnahme:

  • Dein Umsatz überschreitet nicht die nationale Umsatzschwelle, die von dem EU-Land festgelegt wurde, in dem du deine Produkte verkaufst.
  • Dein Gesamtumsatz in der EU übersteigt nicht 100.000 EUR pro Kalenderjahr.
  • Du bist nicht für den Import-One-Stop-Shop registriert.

Da die Berechnung der oben genannten Schwellenwerte komplex sein kann, solltest du unbedingt deine*n Steuerberater*in konsultieren, um festzustellen, ob dein Unternehmen die Voraussetzungen für diese Regelung erfüllt.

Weitere Informationen über die grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen findest du auf der Website der Europäischen Kommission (Link). Dort steht auch ein Simulator zur Verfügung, mit dem du prüfen kannst, ob du für diese Regelung in Frage kommst (Link). Wenn du die EU-weite grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen beantragen möchtest, kannst du dafür das Online-Portal der niederländischen Steuerbehörden nutzen.

Der Verkauf an Unternehmen aus den Niederlanden in die EU ist noch einfacher zu handhaben (sowohl bis zu als auch über 10.000 EUR). Die Niederlande gewähren in der Regel Mehrwertsteuerbefreiungen. Gewerbliche Käufer*innen sollten die Mehrwertsteuer in ihrem eigenen Land selbst melden. Vergiss nicht, die formellen Nachweise zu sammeln, die du für die Mehrwertsteuerbefreiung in den Niederlanden benötigst (z. B. Versanddokumente und Rechnungen).

Welche Mehrwertsteuervorschriften gelten, wenn ich an Kund*innen außerhalb der Europäischen Union verkaufe?

Gute Nachrichten. Wenn du Waren an Personen außerhalb der EU verkaufst, gilt das als Export und du musst keine niederländische Mehrwertsteuer darauf erheben. Wichtiger Hinweis: Du musst diesen Verkauf dennoch in deiner niederländischen Mehrwertsteuererklärung angeben, um ihn als Export auszuweisen. Außerdem musst du die Dokumente aufbewahren, um nachweisen zu können, dass deine Waren aus den Niederlanden exportiert wurden.

EINKOMMENSTEUER

Wenn du in den Niederlanden Einkommen erzielst, musst du möglicherweise einen Prozentsatz dieses Einkommens in Form von Steuern an die niederländischen Steuerbehörden abführen. Im Folgenden findest du eine kurze Übersicht über die Steuern, die auf Einkünfte aus dem Verkauf von (gebrauchten) Produkten in den Niederlanden anfallen können, sowie einige Informationen darüber, wie diese Steuern an die niederländischen Steuerbehörden entrichtet werden können.

Das Steuerjahr in den Niederlanden beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Verpflichtung zur Zahlung der niederländischen Einkommensteuer.

Du bist unter den folgenden Umständen in den Niederlanden zur Zahlung von Einkommensteuer verpflichtet:

  • Du hast deinen Wohnsitz in den Niederlanden.
  • Du gehst in den Niederlanden einer Beschäftigung nach.
  • Du hast Vermögenswerte in den Niederlanden.
  • Du besitzt ein Unternehmen in den Niederlanden oder bist geschäftsführende*r Direktor*in.
  • Du beziehst Einkommen aus anderen Quellen in den Niederlanden.

Du bist nicht verpflichtet, eine niederländische Einkommensteuererklärung einzureichen oder Einkommensteuer zu zahlen, wenn die auf den Einkommensbetrag fällige Steuer 57 EUR (Betrag für 2025) nicht übersteigt (es sei denn, dir wird ein Steuererklärungsformular ausgestellt; in diesem Fall bist du weiterhin verpflichtet, die Steuererklärung einzureichen). Die Steuer muss so berechnet werden, dass der Betrag von 57 EUR nicht überschritten wird. 

Je nach deinen individuellen Umständen hast du möglicherweise Anspruch auf Steuervergünstigungen. Die allgemeine Abgabenermäßigung für Einkommen bis zu 28.406 EUR beträgt 3.068 EUR für niederländische Steuerpflichtige, die vollständig über die niederländische Sozialversicherung abgesichert sind. Bei einem Einkommen über 76.817 EUR (Zahlen für 2025) sinkt dieser Betrag auf null.

Darüber hinaus gibt es in den Niederlanden eine Vielzahl weiterer Steuervergünstigungen, die alle ihre eigenen Bedingungen und Geltungsbereiche haben.

Steuererklärung in den Niederlanden.

Wenn du in den Niederlanden wohnst, kannst du für die Einreichung deiner Einkommensteuererklärung die niederländische Einkommensteuererklärungs-App, die Online-Software oder das Papierformular für die Einkommensteuererklärung verwenden. 

Wenn du während des gesamten Steuerjahres nicht in den Niederlanden ansässig bist, kannst du in der Regel die Online-Software für die Einreichung deiner niederländischen Einkommensteuererklärung verwenden. Wenn du die Online-Software nicht nutzen kannst (wenn du beispielsweise nicht über die erforderlichen Anmeldedaten verfügst), musst du ein C-Formular einreichen. Das C-Formular kann bei den niederländischen Steuerbehörden angefordert werden. Die Kontaktdaten findest du weiter unten. 

Steuererklärung – Abgabefrist.

Die Frist für die Einreichung der niederländischen Einkommensteuererklärung für in den Niederlanden ansässige Personen ist in dem Steuerbescheid angegeben, den du von den niederländischen Steuerbehörden erhältst. Falls du keinen Bescheid bekommen hast, ist die Frist der 1. Mai des kommenden Jahres. Wenn du nicht in den Niederlanden wohnhaft bist, ist der Stichtag für die Einreichung deiner Einkommensteuererklärung der 1. Juli.

Daher muss die niederländische Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 vor dem 1. Mai 2026 (sofern kein Steuerbescheid eingegangen ist) oder vor dem 1. Juli 2026 eingereicht werden, je nach deinem steuerlichen Wohnsitz.

Niederländische Steuerpflichtige können eine Fristverlängerung für die Einreichung beantragen – entweder vor Ablauf der in dem Steuerbescheid angegebenen Frist oder, falls kein Bescheid vorliegt, vor dem 1. Mai. Nicht in den Niederlanden ansässige Personen können einen entsprechenden Antrag vor dem 1. Juli stellen. Die Fristverlängerung wird in der Regel bis zum 1. September für gebietsansässige Personen und bis zum 1. November für gebietsfremde Personen gewährt (in bestimmten Fällen gelten Ausnahmen, z. B. kann für Steuererklärungen, die von einer oder einem professionellen Steuerberater*in eingereicht werden, eine weitere Fristverlängerung beantragt werden).

Steuererklärung – Zahlungsfrist.

Sobald deine niederländische Einkommensteuererklärung eingereicht wurde, prüfen die niederländischen Steuerbehörden die Erklärung und stellt grundsätzlich innerhalb von maximal drei Jahren einen Steuerbescheid aus. Dieser Steuerbescheid enthält das endgültige Zahlungsdatum (in der Regel 6 Wochen nach dem Datum des Steuerbescheids).

Kontaktdaten der niederländischen Steuerbehörde.

Die Kontaktdaten der niederländischen Steuerbehörden lauten wie folgt:

  • 0800-0543, wenn du aus den Niederlanden anrufst.
  • +31 555 385 385, wenn du aus dem Ausland anrufst. Weitere Details findest du auch auf der Website der niederländischen Steuerbehörde.
     

Niederländische Einkommensteuersätze.

Die niederländischen Einkommensteuersätze für Personen, die nach dem 1. Januar 1946 geboren wurden, lauten wie folgt (Sätze gelten für Einkünfte, die im Jahr 2025 erzielt werden):

  • Einkommen von bis zu 38.441 EUR = 8,17 %
  • Die nächsten 38.376 EUR = 37,48 %
  • Einkommen über 76.817 EUR = 49,50 %

Die oben genannten Sätze verstehen sich ohne niederländische Sozialversicherungsbeiträge. Der reguläre Sozialversicherungsbeitragssatz in den Niederlanden beträgt 27,65 % bis zu einem Einkommen von 38.441 EUR (allgemeine Versicherungen).

Für Personen, die vor 2025 das niederländische Rentenalter erreicht haben (2024: 67 Jahre), wird der Beitragssatz auf 9,75 % gesenkt (Beträge für 2025).

Die oben aufgeführte Übersicht gilt nicht für Personen, die vor dem 1. Januar 1946 geboren sind oder 2025 das Rentenalter erreichen.

Niederländische Steuervorschriften für Einkünfte aus dem Verkauf von (gebrauchten) Produkten.

Wenn du als in den Niederlanden steuerpflichtige Person (gebrauchte) Produkte verkaufst, können die damit erzielten Einkünfte in den Niederlanden in Box 1 steuerpflichtig sein. Das ist der Fall, wenn der Verkauf von Produkten als „Einkommensquelle“ angesehen wird. Eine Einkommensquelle liegt vor, wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind: 

  • Du übst eine wirtschaftliche Tätigkeit aus. Das ist der Fall, wenn du außerhalb deines privaten Bereichs Tätigkeiten gegen Entgelt erbringst. 
  • Du kannst vernünftigerweise davon ausgehen, dass du mit deinen Tätigkeiten einen Gewinn erzielst. Wenn du erwartest, dass du hauptsächlich Verluste erleiden wirst, liegt keine Einkommensquelle vor. 
  • Du beabsichtigst, ein positives Ergebnis zu erzielen.

Wenn du Produkte im Rahmen eines persönlichen Hobbys oder im familiären Umfeld gelegentlich verkaufst, stellen diese Tätigkeiten in der Regel keine Einkommensquelle dar. Die niederländischen Steuerbehörden haben hierfür die folgenden Beispiele angeführt: 

  • Verkauf von gebrauchter Kleidung, die dir oder deinen Familienmitgliedern gehört. 
  • Verkauf deiner Sammlung von Zeitschriften oder Büchern im Internet 
  • Verkauf deiner alten Möbel bei einem Umzug 

Bitte beachte, dass selbst der Verkauf persönlicher Gegenstände für niederländische Steuerzwecke als Einkommensquelle angesehen werden kann. Wenn du ständig Produkte verkaufst und dies zu einer regelmäßigen Tätigkeit wird, kann dies ebenfalls als Einkommensquelle betrachtet werden. Das kann der Fall sein, wenn du versuchst, einen Gewinn zu erzielen und dein eigenes „Geschäft“ auf Whatnot betreibst, auch wenn du persönliche Gegenstände verkaufst. Darüber hinaus kann eine Einnahmequelle gegeben sein, wenn du regelmäßig Produkte kaufst und weiterverkaufst. Denn das unterscheidet sich deutlich vom gelegentlichen Verkauf einiger alter Produkte. Bitte berücksichtige in diesem Zusammenhang auch die oben genannten drei Bedingungen für eine Einkommensquelle. 

Wie aus den vorstehenden Ausführungen hervorgeht, hängt die Entscheidung, ob der Verkauf von Produkten als Einkommensquelle für die niederländische Einkommensteuer angesehen werden kann, in hohem Maße von den Fakten und Umständen des Einzelfalls ab und sollte von Fall zu Fall geprüft werden. Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Aktivitäten auf Whatnot eine Einkommensquelle darstellen, empfehlen wir dir, eine*n Expert*in vor Ort zu konsultieren, um sicherzugehen, dass du im Hinblick auf die Steuern auf dem richtigen Weg bist.

Wenn keine Einkommensquelle gegeben ist, dürfte keine niederländische Einkommensteuer auf die durch diese Verkäufe erzielten Einkünfte fällig werden. Das bedeutet jedoch auch, dass alle mit dem Verkauf dieser Produkte verbundenen Kosten auch nicht für die niederländische Einkommensteuer abgezogen werden können. 

Wenn eine Einkommensquelle gegeben ist, muss festgestellt werden, wie diese Einkommensquelle für Zwecke der niederländischen Einkommensteuer zu berücksichtigen ist. Der Verkauf von Produkten sollte in eine der folgenden Kategorien in Box 1 fallen: 

  • Gewerbliche Einkünfte 
  • Gehalt aus Beschäftigungsverhältnissen 
  • Einkünfte aus anderen Tätigkeiten

Abhängig vom Professionalisierungsgrad der Aktivitäten werden die Einkünfte aus dem Verkauf von Produkten wahrscheinlich als gewerbliche Einkünfte (professioneller) oder als Einkünfte aus anderen Tätigkeiten (weniger professionell) eingestuft. 

Nachdem eine Einkommensquelle identifiziert und festgelegt wurde, wie diese Einkommensquelle in der niederländischen Einkommensteuererklärung anzugeben ist, sollte das Einkommen in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden. Das Einkommen wird dann mit der niederländischen Einkommensteuer in Box 1 zu den oben genannten niederländischen Einkommensteuersätzen besteuert.