Dieser Leitfaden wurde von einer unabhängigen Anwaltskanzlei erstellt. Jede Situation ist einzigartig – ob es um Käufer*innen und Verkäufer*innen oder ihre jeweiligen steuerlichen Umstände geht. Die unten genannten Informationen sind nicht als Steuerberatung zu verstehen, sondern als allgemeine Übersicht über die einschlägigen Steuervorschriften. Whatnot bietet keine Steuerberatung für individuelle Situationen an. Wir empfehlen dir daher dringend, dich für eine maßgeschneiderte Beratung an eine*n professionelle*n Steuerberater*in zu wenden.
Januar 2026
DEUTSCHLAND – STEUERLICHE ÜBERLEGUNGEN FÜR WHATNOT-VERKÄUFER*INNEN MIT WOHNSITZ IN DEUTSCHLAND
Hallo! Wenn du ein*e Verkäufer*in mit Sitz in Deutschland bist und Artikel über Whatnot verkaufen möchtest, sollten wir auch einmal über die Steuern sprechen.
Denn wenn es um Steuern geht, kann die Sache knifflig werden. Deshalb solltest du über deine steuerlichen Pflichten auf dem Laufenden bleiben und dabei stets die Vorschriften einhalten. Die rechtzeitige Vorbereitung, Einreichung und Zahlung von Steuern liegt gemäß den Nutzungsbedingungen von Whatnot in deiner Verantwortung.
Als deutsche*r Verkäufer*in solltest du über die für dich geltenden Steuern im Bilde sein, wie zum Beispiel:
- Mehrwertsteuer (MwSt.)
- Einkommensteuern (Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer)
Nur zur Info: In diesem Leitfaden geht es um die Einkommen- und Mehrwertsteuer für deutsche Verkäufer*innen. Wenn du von außerhalb Deutschlands an deutsche Verbraucher*innen verkaufst, sieht die Sache anders aus.
Die Informationen in diesem Leitfaden erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keinesfalls eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wenn du dir nicht sicher bist, welche Steuervorschriften in deinem Land gelten, solltest du dich bei deinen Steuerbehörden erkundigen oder dich für eine maßgeschneiderte Beratung an eine*n professionelle*n Steuerberater*in wenden. Whatnot kann dir bei Fragen zu diesem Leitfaden nicht weiterhelfen. Dieser ist lediglich als Ausgangspunkt gedacht.
Bitte beachte, dass wir diese Informationen nicht fortlaufend aktualisieren. Daher solltest du am besten selbst überprüfen, ob es in letzter Zeit Änderungen bei den Gesetzen und Verfahren gegeben hat.
Nach den DAC7-Regeln der EU ist Whatnot möglicherweise verpflichtet, deine über die Plattform erzielten Einnahmen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden, das diese Informationen anschließend an das für deine Einkommensteuer zuständige Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt) weiterleitet. Sollte es zu Abweichungen zwischen den Angaben von Whatnot und deinen eigenen Angaben kommen, können die Behörden dich möglicherweise zu deinen Einnahmen befragen. Mehr dazu findest du hier.
MEHRWERTSTEUER
Die Mehrwertsteuer („MwSt.’’) kann knifflig sein. Daher solltest du sicherstellen, dass du die Vorschriften verstehst, die für deine spezielle Situation gelten.
Beim Verkauf und Versand von Waren variieren die Mehrwertsteuervorschriften je nach Bestimmungsort:
- Deutsche Käufer*innen: Es gelten die deutschen Mehrwertsteuervorschriften.
- EU-Käufer*innen (außerhalb von Deutschland): Normalerweise finden die Mehrwertsteuervorschriften des Landes Anwendung, indem die oder der Käufer*in ansässig ist, wenn du jährlich Waren im Wert von mehr als 10.000 EUR an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern verkaufst. Wenn du Waren grenzüberschreitend an Unternehmen verkaufst, können für deine Lieferungen Mehrwertsteuerbefreiungen gelten.
- Nicht-EU-Käufer*innen: Für Verkäufe an Verbraucher*innen und Unternehmen mit Exporten aus der EU kann man in Deutschland in der Regel Mehrwertsteuerbefreiungen erhalten. Darüber hinaus können für dich die Mehrwertsteuervorschriften im Land der oder des Kund*in gelten.
Weiter unten findest du weitere Informationen zu diesen Kategorien.
VERKAUF AN DEUTSCHE KÄUFER*INNEN
Wenn du regelmäßig Waren oder Dienstleistungen in Deutschland anbietest (nicht nur einmalig), musst du dich möglicherweise für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, deinen Käufer*innen die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und diese dann an die deutschen Steuerbehörden abführen.
Wenn du also Artikel auf der Whatnot-Plattform verkaufst, musst du möglicherweise die deutsche Mehrwertsteuer in den Artikelpreis einbeziehen und diesen Mehrwertsteuerbetrag an die deutschen Steuerbehörden zahlen. Als Verkäufer*in solltest du klären, ob du deutsche Mehrwertsteuer auf deine Verkäufe erheben musst.
Muss ich deutschen Käufer*innen Mehrwertsteuer berechnen, wenn ich Artikel auf Whatnot verkaufe?
Wenn du regelmäßig Waren über Whatnot verkaufst, um Einnahmen zu erzielen, musst du dich für die Mehrwertsteuer registrieren und deinen Käufer*innen die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.
Wenn du jedoch ein Kleinunternehmen bist, musst du keine Mehrwertsteuer berechnen. Die Regelung ist optional. Du giltst unter den folgenden Umständen als Kleinunternehmen:
- Deine Umsätze lagen im Vorjahr unter 25.000 EUR (einschließlich aller Verkäufe, die auf anderen Plattformen oder Kanälen getätigt wurden).
- Deine Umsätze liegen im laufenden Jahr unter 100.000 EUR (einschließlich aller Verkäufe, die auf anderen Plattformen oder Kanälen getätigt wurden).
Achte darauf, bei der Berechnung dieser Schwellenwerte auch Verkäufe einzubeziehen, die außerhalb der Whatnot Plattform getätigt wurden!
Wenn du ein Kleinunternehmen bist und die optionale Regelung nutzt, sieht die Sache wie folgt aus:
- Du berechnest deinen Käufer*innen keine Mehrwertsteuer (ein Verweis darauf, dass du von der Mehrwertsteuer befreit bist, ist in der Regel ausreichend, wenn du eine Rechnung ausstellst).
- Du musst grundsätzlich keine formellen Mehrwertsteuerrechnungen ausstellen (es sei denn, dein* Kund*in verlangt eine Rechnung oder es handelt sich um eine*n Geschäftskund*in).
- Du musst keine monatlichen oder jährlichen Mehrwertsteuererklärungen einreichen.
- Die dir in Rechnung gestellte deutsche Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.
- Bitte beachte: Ungeachtet dieser Befreiung bist du möglicherweise dennoch verpflichtet, die deutsche Mehrwertsteuer für steuerpflichtige Lieferungen oder Dienstleistungen von Lieferanten, die über EU-Grenzen hinweg eine Dienstleistung für dich erbringen, (aufgrund des sogenannten Reverse-Charge-Verfahrens) selbst zu veranlagen und abzuführen (und anschließend auch entsprechende Mehrwertsteuererklärungen einzureichen). Weitere Erläuterungen findest du weiter unten.
Wie oben erwähnt, ist diese Regelung optional. Daher liegt es an dir, ob du dich für die Kleinunternehmerregelung anmelden oder Rechnungen wie ein normales Unternehmen ausstellen und Mehrwertsteuer zahlen möchtest. Der Vorteil dabei wäre, dass du die Mehrwertsteuer aus den dir ausgestellten Rechnungen zurückerstattet bekommen könntest (als Vorsteuer). Um weitere Informationen zu erhalten, empfehlen wir dir, Rücksprache mit deiner oder deinem Steuerberater*in zu halten.
Muss ich für Giveaways, die ich an Kund*innen versende, Mehrwertsteuer abführen?
Wenn du Produkte kostenlos verschenkst, kann trotzdem Mehrwertsteuer anfallen, da solche Giveaway als steuerpflichtiger Verkauf gewertet werden können (wenn sie zuvor zum Vorsteuerabzug berechtigt waren, wie zum Beispiel beim Kauf oder Import der Artikel). Bestimmte Giveaways können jedoch als Ausnahme betrachtet werden, beispielsweise wenn es sich um Muster oder Geschenke von geringem Wert handelt, die zu geschäftlichen Zwecken bereitgestellt werden. Als Geschenk von geringem Wert gilt ein Geschenk mit einem Wert von höchstens 50 EUR (Gesamtwert der Geschenke an eine*n bestimmte*n Empfänger*in pro Kalenderjahr).
Wenn dein Giveaway unter eine dieser Ausnahmeregelungen fällt, musst du keine Mehrwertsteuer auf dein Giveaway zahlen. Wenn keine Ausnahme zutrifft, wird die Mehrwertsteuer auf der Grundlage des Warenwerts fällig. Da die korrekte Behandlung der Mehrwertsteuer von den spezifischen Umständen abhängt, empfehlen wir dir, dich an deine*n Steuerberater*in zu wenden, um zu klären, wie diese Vorschriften in deinem Fall anzuwenden sind. (Bei Giveaways ist es etwas komplizierter: Wenn beim Kauf oder Import klar ist, dass ein Artikel nur als Giveaway verwendet werden kann – und den Schwellenwert von 50 EUR überschreitet –, kann es sein, dass du die Vorsteuer nicht von Anfang an zurückerstattet bekommst. Folglich musst du keine Mehrwertsteuer auf das Giveaway als solches zahlen.)
Muss ich die Mehrwertsteuer auf die von Whatnot erhobenen Gebühren ausweisen?
Wenn du in Deutschland mehrwertsteuerpflichtig bist, solltest du deine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über den hier beschriebenen Ablauf zu deinem Whatnot-Konto hinzufügen. In diesem Fall erhebt Whatnot keine Mehrwertsteuer auf die dir in Rechnung gestellten Gebühren. Stattdessen musst du die Mehrwertsteuer auf diese Gebühren über das sogenannte „Reverse-Charge“-Verfahren in deiner deutschen Mehrwertsteuererklärung abrechnen.
Diese „Reverse Charge“ bzw. „Umkehr der Steuerschuld“ bedeutet, dass du die deutsche Mehrwertsteuer auf die Gebühren, die Whatnot dir in Rechnung stellt, in deiner deutschen Mehrwertsteuererklärung selbst in Zeile 65 deiner jährlichen Mehrwertsteuererklärung und in Zeile 30 deiner vorläufigen – monatlichen oder vierteljährlichen – Mehrwertsteuererklärung angeben musst (bitte überprüfe das regelmäßig, da sich das ändern kann).
Keine Sorge: Normalerweise musst du keine Mehrwertsteuer zahlen, weil die Mehrwertsteuer, die du auf deine Verkäufe aufschlägst (Ausgangssteuer), die Mehrwertsteuer, die du auf die Gebühren von Whatnot zahlst (Vorsteuer), in derselben Steuererklärung aufhebt. Das gilt, solange du keine mehrwertsteuerbefreiten Waren verkaufst (was wahrscheinlich nicht der Fall ist). Wenn du bestimmte steuerbefreite Waren verkaufst, kann es sein, dass die Mehrwertsteuer, die du für die Gebühren von Whatnot ausweist, nicht in vollem Umfang erstattungsfähig ist. Die Sache sieht anders aus, wenn du als Kleinunternehmen giltst und keine Mehrwertsteuer berechnest (siehe oben). In diesem Fall kannst du auch keine Vorsteuer abziehen. (Bitte beachte, dass das Finanzamt von dir verlangt, eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen und sicherzustellen, dass du die deutsche Mehrwertsteuer im Rahmen des „Reverse Charge“-Verfahrens selbst veranlagst und abführst, auch wenn du ein Kleinunternehmen bist und dich, wie oben erläutert, gegen die Berechnung der Mehrwertsteuer auf deine eigenen Gebühren entschieden hast. Als Kleinunternehmen kannst du jedoch keine Vorsteuer abziehen.)
Du solltest Rücksprache mit deiner oder deinem Steuerberater*in vor Ort halten, um zu klären, ob du die Mehrwertsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens vollständig abziehen kannst.
Ich bin mehrwertsteuerpflichtig. Wie berechne ich die Mehrwertsteuer, die ich von deutschen Käufer*innen erheben muss?
Die Mehrwertsteuersätze in Deutschland bleiben nicht immer gleich und können sich gelegentlich ändern. Wenn du deinen Käufer*innen Mehrwertsteuer in Rechnung stellen musst, solltest du ab und zu beim BZSt nachfragen, ob du den richtigen Betrag berechnest.
In Deutschland beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz für den Verkauf von Produkten derzeit 19 %, jedoch gelten für einige Artikel, wie zum Beispiel die meisten Lebensmittel sowie (Comic-)Bücher und Zeitungen, ein niedrigerer Satz von 7 %. Welche Vorschriften und Sätze für ein Produkt gelten, hängt wirklich davon ab, um welche Art von Produkt es sich handelt.
Es gibt auch Sonderregelungen für Personen, die Gebrauchtwaren verkaufen, sowie für Kleinunternehmen. Damit kannst du etwas Geld bei der Mehrwertsteuer sparen. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, wie du die Mehrwertsteuer für deinen Shop einfacher im Blick behalten kannst. Sieh dir dafür die unten aufgeführten Alternativen an. Du kannst dich auch an deine*n Steuerberater*in wenden, um diese Sonderregelungen zu besprechen, wenn du denkst, dass sie für dich geeignet sein könnten.
Wenn du Nutzer*innen auf der Whatnot-Plattform kostenlos Waren zur Verfügung stellst (beispielsweise als Giveaway), musst du möglicherweise die Mehrwertsteuer auf den Preis, den du für den Kauf dieses Produkts gezahlt hast, in deiner Mehrwertsteuererklärung angeben.
Ich bin mehrwertsteuerpflichtig. Wie erhebe ich Mehrwertsteuer von deutschen Käufer*innen?
Wenn du für die deutsche Mehrwertsteuer registriert bist, musst du die Mehrwertsteuer von deutschen Käufer*innen einziehen. Anschließend musst du diese Mehrwertsteuer in deiner Mehrwertsteuererklärung an die Regierung melden und abführen, in der Regel jeden Monat. Wenn du einen bestimmten Betrag nicht überschreitest, kann das mitunter auch jedes Quartal erfolgen.
Wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist, muss der angegebene Preis die Mehrwertsteuer bereits enthalten. Stell dir das wie den Endpreis vor, bei dem schon alles eingerechnet ist. Manchmal sind dazu auch Unterlagen erforderlich, wie Belege oder Rechnungen, auf denen alle Mehrwertsteuerangaben detailliert aufgeführt sind. Normalerweise musst du nur dann eine formelle Mehrwertsteuerrechnung ausstellen, wenn ein Unternehmen bei dir kauft, nicht jedoch Privatpersonen. Für Privatpersonen sind der Lieferschein und der Beleg von Whatnot in der Regel ausreichend.
Wenn du eine Rechnung ausstellst, musst du gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestimmte Angaben auf der Rechnung machen. Dazu gehören beispielsweise die vollständige Daten von dir und deinen Kund*innen, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und das Datum. Vergessen solltest du außerdem nicht, die Mehrwertsteuersätze und -beträge anzugeben. Wenn das kompliziert klingt, keine Sorge. Frag einfach eine*n Expert*in vor Ort, um sicherzugehen, dass du auf dem richtigen Weg bist.
In Deutschland musst du deine Mehrwertsteuererklärungen elektronisch einreichen – je nach Art deines Unternehmens monatlich oder vierteljährlich, gefolgt von einer Zusammenfassung für das gesamte Jahr. Und ja, du musst alles online über die offiziellen Formulare der Regierung erledigen.
Normalerweise hast du bis zum 10. Tag des Folgemonats Zeit, deine Mehrwertsteuererklärung abzugeben. So ist deine Erklärung für Januar beispielsweise bis zum 10. Februar fällig. Fällt der Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, erhältst du eine Nachfrist bis zum nächsten Werktag. Die Mehrwertsteuer muss hingegen am selben Tag entrichtet werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung um einen Monat für alle Mehrwertsteuererklärungen zu beantragen (wodurch sich beispielsweise die Abgabefrist für die Mehrwertsteuererklärung für Januar auf den 10. März verschieben würde).
Die jährliche Mehrsteuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. In manchen Fällen ist es möglich, eine einmalige Verlängerung zu erhalten. In besonderen Situationen, wie beispielsweise nach der Covid-Pandemie, gewährt die Regierung unter Umständen allen Steuerpflichtigen einige zusätzliche Monate. Wenn du eine*n professionelle*n Steuerberater*in mit der Erstellung deiner jährlichen Mehrwertsteuererklärung beauftragst, verlängert sich die Frist um weitere 8 Monate. Für das Jahr 2025 müsste ein*e Steuerberater*in die Steuererklärung also erst am 1. März 2027 einreichen.
Weitere Informationen zum Einreichen von Steuererklärungen findest du auf der Website der deutschen Steuerbehörden.
Möglichkeit zur Nutzung der Margenregelung
Die Margenregelung stellt eine spezielle Methode zur Zahlung der Mehrwertsteuer in Deutschland für Wiederverkäufer*innen dar. Im Grunde zahlst du nur die Mehrwertsteuer auf den Gewinn, den du beim Verkauf erzielst, nicht auf den gesamten Preis. Aber die Sache hat einen Haken: Du kannst diese Regelung nur nutzen, wenn du als Wiederverkäufer*in bestimmte gebrauchte Waren erwirbst und verkaufst, beispielsweise von Privatpersonen oder kleinen Unternehmen, die keine Mehrwertsteuer erheben. Du kaufst also Waren ohne Mehrwertsteuer und verkaufst sie anschließend mit Mehrwertsteuer, die dann auf deinen Gewinn und nicht auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird. Somit zahlst du Mehrwertsteuer auf die Differenz zwischen dem Einkaufpreis und dem Verkaufspreis des Artikels.
Wichtiger Hinweis: Diese Regelung gilt nicht, wenn du etwas kaufst, für das dir bereits Mehrwertsteuer berechnet wurde.
Diese Regelung kann auch auf den Verkauf von Kunstwerken angewendet werden. Mit der Margenregelung kannst du aber normalerweise keine Mehrwertsteuer zurückfordern, die du für gekaufte Waren gezahlt hast (und dein*e Kund*in auch nicht). Du bist nicht sicher, ob das auf dich zutrifft? Am besten lässt du dich von einer oder einem Expert*in vor Ort beraten, ob die Margenregelung für dein Unternehmen sinnvoll ist.
VERKÄUFE AN KUND*INNEN AUSSERHALB DEUTSCHLANDS
Welche Mehrwertsteuervorschriften gelten, wenn ich an Kund*innen in der Europäischen Union verkaufe und mein Jahresumsatz mit diesen Kund*innen 10.000 Euro nicht übersteigt?
Wenn du Waren an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern (mit Ausnahme von Deutschland) verkaufst und deine Gesamtumsätze dort unter 10.000 EUR pro Jahr (vor Mehrwertsteuer) liegen, dann kannst du diese Verkäufe genauso behandeln wie Verkäufe an deutsche Kund*innen.
Wenn beispielsweise deine Gesamtumsätze mit allen Kund*innen in der EU wie folgt aussehen:
Umsatz mit Kund*innen in den Niederlanden: 3.000 EUR pro Jahr
Umsatz mit Kund*innen in Belgien: 2.000 EUR pro Jahr
In diesem Fall überschreitest du den Grenzwert von 10.000 EUR nicht und die deutschen Mehrwertsteuervorschriften gelten für deine Verkäufe.
Wichtig! Bei diesem Grenzwert von 10.000 EUR werden alle deine Verkäufe auf verschiedenen Plattformen wie Whatnot und anderen berücksichtigt.
Für diese Verkäufe unterhalb der Grenze musst du die deutsche Mehrwertsteuer berechnen und das Geld über deine reguläre Mehrwertsteuererklärung an die deutschen Steuerbehörden abführen.
Welche Mehrwertsteuervorschriften gelten, wenn ich an Kund*innen in der Europäischen Union verkaufe und mein Jahresumsatz mit diesen Kund*innen 10.000 EUR übersteigt?
Wenn du pro Jahr Waren im Gesamtwert von mehr als 10.000 EUR an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern (außer Deutschland) verkaufst, wird die Sache mit der Mehrwertsteuer etwas komplizierter. Für diese Verkäufe musst du die Mehrwertsteuer gemäß den Mehrwertsteuervorschriften berechnen, die im Land der oder des Kund*in gelten, nicht nach den deutschen Vorschriften. Der Mehrwertsteuersatz kann also je nach Wohnort unterschiedlich sein. Das bedeutet auch, dass du für die Zahlung der Mehrwertsteuer in diesen anderen Ländern verantwortlich bist.
Wenn beispielsweise deine Gesamtumsätze mit Kund*innen in der EU wie folgt aussehen:
Umsatz mit Kund*innen in den Niederlanden: 8.000 EUR pro Jahr
Umsatz mit Kund*innen in Belgien: 5.000 EUR pro Jahr
In diesem Fall überschreitest du den Grenzwert von 10.000 EUR und die Mehrwertsteuervorschriften, die im Land der oder des Kund*in Anwendung finden, gelten für deine Verkäufe.
Bei Verkäufen über 10.000 EUR an Verbraucher*innen in anderen EU-Ländern musst du die Mehrwertsteuer nicht in deiner deutschen Steuererklärung angeben Stattdessen gibt es hierfür ein System namens One-Stop-Shop. Damit kannst du die gesamte Mehrwertsteuer in einer EU-Steuererklärung zentral übermitteln, was das Ganze vereinfacht. Wenn du dich für die Teilnahme an dem Besteuerungsverfahren One-Stop-Shop registriert hast, sind Rechnungen für dich optional. Wenn du aber Rechnungen versendest, musst du sicherstellen, dass sie das richtige rechtlich vorgeschriebene Format haben.
Für weitere Informationen zur One-Stop-Shop-Mehrwertsteuererklärung klicke bitte hier.
Der One-Stop-Shop ist nicht verpflichtend. Wenn du dieses Verfahren nicht nutzt, musst du dich für die Mehrwertsteuer in den EU-Ländern registrieren, in denen du verkaufst. In diesem Fall musst du auch Mehrwertsteuerrechnungen an alle deine Kund*innen versenden.
Beachte, dass für dich möglicherweise eine EU-weite grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen verfügbar ist. Die Regelungen erlauben es dir, auszuwählen, in welchen EU-Ländern du diese Ausnahme in Anspruch nehmen möchtest. Wenn du dich für diese EU-weite Kleinunternehmensbefreiung qualifizierst und sie anwendest, musst du in den anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen du die Befreiung in Anspruch nehmen möchtest, keine ausländische Mehrwertsteuer erheben oder zahlen, selbst wenn deine grenzüberschreitenden Verkäufe die Schwelle von 10.000 EUR überschreiten. Grob zusammengefasst gelten für dich als in Deutschland ansässige*n Verkäufer*in folgende Kriterien für die Inanspruchnahme dieser Ausnahme:
- Dein Umsatz überschreitet nicht die nationale Umsatzschwelle des EU-Landes, in das du verkaufst.
- Dein Gesamtumsatz in der EU übersteigt nicht 100.000 EUR pro Kalenderjahr (sowohl im vorangegangenen als auch im laufenden Kalenderjahr).
- Der Mitgliedstaat deiner Niederlassung hat die gültige Identifikationsnummer für Kleinunternehmen ausgestellt.
- Du bist nicht für den Import-One-Stop-Shop registriert.
Da die Berechnung der oben genannten Schwellenwerte komplex sein kann, solltest du unbedingt deine*n Steuerberater*in konsultieren, um festzustellen, ob dein Unternehmen die Voraussetzungen für diese Regelung erfüllt.
Weitere Informationen über die grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen findest du auf der Website der Europäischen Kommission (Link). Dort steht auch ein Simulator zur Verfügung, mit dem du prüfen kannst, ob du für diese Regelung in Frage kommst (Link). Als in Deutschland ansässiges Unternehmen kannst du die EU-weite grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern beantragen.
Der Verkauf an Unternehmen aus Deutschland in die EU ist noch einfacher zu handhaben (sowohl bis zu als auch über 10.000 EUR). Deutschland gewährt in der Regel Mehrwertsteuerbefreiungen. Gewerbliche Käufer*innen sollten die Mehrwertsteuer in ihrem eigenen Land selbst melden. Vergiss nicht, die formellen Nachweise zu sammeln, die du für die Mehrwertsteuerbefreiung in Deutschland benötigst (z. B. Versanddokumente und Rechnungen).
Welche Mehrwertsteuervorschriften gelten, wenn ich an Kund*innen außerhalb der Europäischen Union verkaufe?
Gute Nachrichten. Wenn du Waren an Personen außerhalb der EU verkaufst, gilt das als Export und du musst keine deutsche Mehrwertsteuer darauf erheben. Wichtiger Hinweis: Du musst diesen Verkauf dennoch in deiner deutschen Mehrwertsteuererklärung angeben, um ihn als Export auszuweisen. Außerdem musst du die Dokumente aufbewahren, um nachweisen zu können, dass deine Waren aus Deutschland exportiert wurden.
EINKOMMENSTEUER
Wenn du durch den Verkauf von Waren über Whatnot Einnahmen erzielt hast, bist du möglicherweise verpflichtet, auf diese Einnahmen Einkommensteuer zu entrichten. In diesem Leitfaden erhältst du einen Überblick darüber, welche Steuern möglicherweise anfallen und wie du sie an die deutschen Steuerbehörden zahlen kannst.
Das Steuerjahr in Deutschland beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Welche Einkommensteuern gibt es?
Wenn du in Deutschland durch den Verkauf von Artikeln auf einem Marktplatz Einnahmen erzielst, bist du möglicherweise verpflichtet, diese Beträge zu melden und eine Einkommensteuererklärung sowie gegebenenfalls eine Gewerbesteuererklärung einzureichen.
Das hängt davon ab, ob deine Whatnot-Verkäufe regelmäßig oder nur gelegentlich stattfinden. Der regelmäßige Verkauf mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen, wird als Geschäftstätigkeit angesehen und anders besteuert als der einmalige Verkauf deiner alten Gegenstände. Das ist in etwa damit vergleichbar, ob du einen Garagenverkauf am Wochenende veranstaltest oder einen kompletten Online-Shop betreibst.
Damit sind diejenigen unter euch zu einer Steuererklärung verpflichtet, die regelmäßig auf Whatnot verkaufen und dies zu einer regelmäßigen Tätigkeit machen. Wenn das auf dich zutrifft, könnte das von dir dabei verdiente Geld als Geschäftseinkommen betrachtet werden, was bedeutet, dass andere Steuervorschriften für dich gelten.
Das hat folgenden Grund:
- Einen regulären Shop auf Whatnot zu betreiben und zu versuchen, Gewinne zu erzielen, ist vergleichbar mit dem Führen eines eigenen Kleinunternehmens.
- Das unterscheidet sich vom gelegentlichen Verkauf alter Gegenstände, der nicht als Geschäftstätigkeit angesehen werden kann.
Über welche Art von Steuern sprechen wir also?
- Einkommensteuer: Du bist verpflichtet, einen Teil deines Einkommens an den Staat abzuführen.
- Gewerbesteuer: Dabei kann es sich je nach deiner Situation um eine zusätzliche Steuer handeln.
Du bist dir nicht sicher, ob deine Nebentätigkeit auf Whatnot als Gewerbe gilt? Dann empfehlen wir dir, eine*n Expert*in vor Ort zu konsultieren, um sicherzugehen, dass du im Hinblick auf die Steuern auf dem richtigen Weg bist.
Wenn du kein vollwertiges Online-Geschäft betreibst (d. h. nicht regelmäßig Waren kaufst und weiterverkaufst), musst du, je nachdem, was du verkaufst, möglicherweise dennoch Steuern zahlen:
- Hast du vor Kurzem etwas mit Gewinn verkauft (innerhalb eines Jahres nach dem Kauf)? In diesem Fall musst du möglicherweise auf diesen Gewinn Einkommensteuer zahlen.
- Du wirst nur deine Alltagsgegenstände los? Dafür wird in Deutschland in der Regel keine Steuer erhoben. Dazu gehören beispielsweise Kleidung, Möbel oder dein altes Handy.
- Du verkaufst ausgefallene Dinge wie Kunst, Antiquitäten oder Schmuck? Selbst wenn du sie jeden Tag trägst, können sie unterschiedlich besteuert werden, da ihr Wert steigen kann.
Hierbei ist wichtig zu beachten, dass Gewinne aus privaten Verkäufen von der Einkommensteuer befreit sind, wenn der Gesamtbetrag der Gewinne aus privaten Verkäufen in einem Kalenderjahr weniger als 1.000 EUR beträgt.
Wenn du keine*n in Deutschland zugelassene*n Steuerberater*in hast, musst du deine Einkommensteuererklärungen über die Plattform und Software „Elster“ einreichen (https://www.elster.de/eportal/start). Dies ist die offizielle Plattform, die du kostenlos nutzen kannst. Du kannst jedoch auch andere Software verwenden.
Manchmal kannst du deine Steuererklärung in Papierform bei deinem Finanzamt vor Ort abgeben. In bestimmten Fällen musst du deine Steuererklärung jedoch elektronisch einreichen.
Bis wann muss ich meine Steuererklärung einreichen?
Normalerweise hast du in Deutschland bis zu 7 Monate nach Ablauf des Jahres Zeit, um deine Einkommensteuererklärung einzureichen. Wenn du eine*n deutsche*n Steuerberater*in beauftragst, wird die Frist auf den 28. Februar des übernächsten Jahres (bzw. den 29. Februar in einem Schaltjahr) verschoben.
Bis wann muss ich die Steuer zahlen?
Du wirst erst dann genau wissen, wie viel Steuern du in Deutschland zahlen musst, wenn das Finanzamt deine Steuererklärung geprüft hat. Du erhältst dann eine Abrechnung (einen sogenannten Steuerbescheid) mit dem Betrag, den du schuldest. Normalerweise hast du nach Erhalt des Steuerbescheids einen Monat Zeit, um deine Steuern zu begleichen. In manchen Fällen kann das Finanzamt dich auffordern, im Laufe des Jahres Steuervorauszahlungen zu leisten. Diese Vorauszahlungen sind in der Regel vierteljährlich am 10. März, Juni, September und Dezember fällig.
Wie lauten die Kontaktdaten des deutschen Finanzamts?
Welches Finanzamt für dich zuständig ist, hängt in der Regel von deinem Standort ab. Mehr dazu findest du hier. Wenn du beispielsweise in München wohnst, ist das Münchner Finanzamt für deinen Fall zuständig. Du musst dich dann also an diese Adresse wenden.
Wie hoch sind die deutschen Einkommensteuersätze?
Die deutsche Einkommensteuer wird nach einem gestaffelten Steuersatz erhoben. Der genaue Steuersatz hängt von der Höhe deines gesamten zu versteuernden Einkommens ab. Dieser Steuersatz wird dann auf das gesamte „steuerpflichtige Einkommen“ angewendet. Für das Jahr 2025 gelten für alleinstehende Personen folgende Einkommensteuersätze*:
- Ein Einkommen zwischen 0 EUR und 12.096 EUR ist durch den Grundfreibetrag abgedeckt.
- Ein Einkommen zwischen 12.097 EUR und 17.443 EUR wird mit 14 % bis ca. 24 % besteuert.
- Auf ein Einkommen zwischen 17.444 EUR und 68.480 EUR wird ein Steuersatz in Höhe von ca. 24 % bis 42 % erhoben.
- Auf ein Einkommen zwischen 68.481 EUR und 277.825 EUR werden 42 % Steuer fällig.
- Bei einem Einkommen von 277.826 EUR gilt der Spitzensteuersatz von 45 %.
*Bitte beachte, dass sich diese Beträge jedes Jahr ändern können. Daher solltest du sie genau im Auge behalten.
In Deutschland gibt es eine Steuer namens „Solidaritätszuschlag“, die zusätzliche 5,5 % auf die festgesetzte Einkommensteuer beträgt. Bei der Festlegung der Einkommensteuer gibt es Vergünstigungen für Personen mit Kindern. Ab 2025 wird der Solidaritätszuschlag nur noch erhoben, wenn die Einkommensteuer für Alleinstehende über 19.950 EUR oder für gemeinsam veranlagte Ehepaare über 39.900 EUR liegt.
Mitglieder staatlich anerkannter Kirchen entrichten zusätzlich zu ihrer Einkommensteuer eine Kirchensteuer. Die Steuersätze betragen entweder 8 % oder 9 %, je nachdem, in welchem Bundesland du wohnst. Sie gelten für den zu zahlenden Einkommensteuerbetrag.
Der Grundfreibetrag ist ein „allgemeiner Freibetrag“ in Höhe von 12.096 EUR (2025), der in den Steuertabellen enthalten ist und mit einem Steuersatz von null besteuert wird. Selbst wenn dein Einkommen unter diesem Betrag liegt, musst du möglicherweise dennoch eine Steuererklärung einreichen.
SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE
Wenn du in Deutschland als Freiberufler*in (nicht für ein Unternehmen tätig) online Waren verkaufst, musst du in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Alle in Deutschland lebenden Personen müssen krankenversichert sein, entweder über die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung. Das dient als Absicherung für den Fall, dass du krank wirst oder dich verletzt.
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