Best Practices für Sneakers Best Practices für Sneakers

Best Practices für Sneakers

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Authentizität

Der Verkauf von gefälschten Waren auf Whatnot ist strengstens verboten. 

  • Verkaufe nichts, das Urheberrechte/Markenrechte verletzt, eine unbefugte Nutzung von Logos oder „inspirierte“ Waren beinhaltet. 
  • Verkäufer sollten sich 100 % der Echtheit eines Artikels sicher sein, bevor sie ihn auf der Plattform verkaufen.
  • Wir empfehlen die Verwendung eines Drittanbieter-Authentifizierungsdienstes wie Entrupy, LEGIT oder CheckCheck.
  • Wenn du auf der Plattform etwas siehst, das als Fälschung gilt, melde es bitte in der App
  • Käufer sind bei Whatnot durch eine 100 %-Geld-zurück-Garantie für die Echtheit der Produkte geschützt.
  • Der Verkauf von gefälschten Waren kann zu Strafen führen, einschließlich Rückbelastungen, Suspendierung oder einem Verbot bei Whatnot.

Falsch dargestellter Zustand – Sneaker

Beim Kauf von Sneakers bei Whatnot liegt es in der Verantwortung des Käufers, die untenstehenden Begriffe zur Beschreibung des Zustands und der Mängel bei Sneakern zu verstehen.

Beim Verkauf von Sneakern auf Whatnot ist der Verkäufer verpflichtet, den Zustand jedes einzelnen Sneakers anzugeben und etwaige Mängel offenzulegen. 

Whatnot unterscheidet drei Zustände für Sneakers: 

  • Neu – Der Sneaker ist brandneu und unbenutzt
  • Neu mit Mängeln – Der Sneaker ist brandneu und ungetragen, kann aber Produktionsfehler aufweisen
  • Gebraucht – Der Sneaker wurde bereits getragen 

Verkäufer*in muss den Zustand der Sneaker, die er/sie verkauft, mündlich angeben oder den Zustand im Titel, in der Beschreibung oder im Zustandsfeld des Artikels vermerken.  

Darüber hinaus muss der Verkäufer, je nach Zustand der Sneakers, alle Mängel mündlich angeben oder sie im Beschreibungsfeld des Artikels vermerken.  

Bei „neuen“ oder „neu mit Mängeln“ Turnschuhen müssen Mängel wie folgt angegeben werden:

  • Fehlendes Zubehör
  • Beschädigung der Verpackung oder fehlende Teile (z. B. kein Deckel, Ersatzkarton)
  • Vergilbung/Verfärbung
  • Schrammen oder Flecken
  • Schnitte, Risse oder abblätternde Farbe
  • Trennungen an irgendeinem Teil des Schuhs

Für „gebrauchte“ Turnschuhe müssen müssen Mängel wie folgt angegeben werden:

  • Fehlendes Zubehör
  • Beschädigung der Verpackung oder fehlende Teile (z. B. kein Deckel, Ersatzkarton)
  • Starke Vergilbung/Verfärbung
  • Fehlende/ausgetauschte Einlegesohlen
  • Starke Abnutzung/Verschmutzung der Außensohlen
  • Starke Abnutzungsspuren
  • Größere Schnitte/Risse/abblätternde Farbe
  • Trennungen an irgendeinem Teil des Schuhs